Bayern
26.04.2022 - 12:32 Uhr

Kabinett verlängert Corona-Maßnahmen - mit wenigen Ausnahmen

Das Kabinett hat das Ende der regelmäßigen Corona-Tests an Schulen und die Testpflichten in Kindergärten und Kitas in Bayern beschlossen. Weiterhin bleibt jedoch die Maskenpflicht im Nahverkehr und in "vulnerablen Einrichtungen".

Eine Testkassette für die Durchführung eines Corona-Schnelltests liegt auf einem Federmäppchen. Symbolbild: Peter Kneffel/dpa
Eine Testkassette für die Durchführung eines Corona-Schnelltests liegt auf einem Federmäppchen.

Es bleibt dabei: Die regelmäßigen Corona-Tests an Schulen und die Testpflichten in Kindergärten und Kitas in Bayern laufen Ende dieser Woche aus. Das Kabinett beschloss am Dienstag formal, die entsprechenden Vorschriften aus der Corona-Verordnung zu streichen. Das teilte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nach der Kabinettssitzung - diesmal wieder in Präsenz - in München mit.

Damit müssen Schülerinnen und Schüler in dieser Woche letztmalig Corona-Selbsttests machen. Auch die regelmäßigen PCR-Tests an Grundschulen und in den fünften und sechsten Klassen an weiterführenden Schulen entfallen. Bei einem Infektionsfall in einer Klasse gibt es ebenfalls keine Tests mehr an den Schulen.

Parallel dazu fallen auch alle Testpflichten im Bereich der Kinderbetreuung weg. Kostenlose Corona-Selbsttests, etwa über Gutscheine für Apotheken, werden dann ebenfalls nicht mehr angeboten. „Aus unserer Sicht ist die akute Bedrohung durch das Virus derzeit gebannt“, sagte Herrmann. Derzeit deute alles auf Entspannung hin. Man habe aber auch "keine Glaskugel", wie alles nun weitergehe.

Die Infektionszahlen seien seit vier Wochen konstant rückläufig, "wenngleich aktuell steigend". Dies dürfte nach Einschätzung des Gesundheitsministeriums aber mit einer Unter- beziehungsweise Nacherfassung rund um Ostern zusammenhängen.

Die Corona-Verordnung, die nur noch einige wenige Basis-Regeln enthält, verlängerte das Kabinett um weitere vier Wochen bis Ende Mai. Die zentralen Punkte, die weiterhin bestehen bleiben, sind eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr, in Arztpraxen, Krankenhäusern, in Pflegeheimen, Flüchtlingsunterkünften sowie in ähnlichen "vulnerablen Einrichtungen". Und: In Kliniken, Alten-, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen müssen sich Besucher und Beschäftigte weiter tagesaktuell beziehungsweise regelmäßig testen.

 
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