Bayern
07.01.2022 - 14:35 Uhr

Kita-Besuch nur mit Corona-Test: Neue Regeln nach Ferienende

Die Weihnachtsferien sind fast vorbei, am Montag öffnen die Türen der meisten Kitas im Freistaat wieder. Um der Omikron-Variante die Stirn zu bieten, verschärft der Freistaat die Testregeln - vor allem für die Jüngsten.

Eine Erzieherin spielt in einer Kindertagesstätte hinter einer Rollbahn mit Kindern. Symbolbild: Uwe Anspach/dpa
Eine Erzieherin spielt in einer Kindertagesstätte hinter einer Rollbahn mit Kindern.

Mit dem Ende der Schulferien gelten in den bayerischen Kindertagesstätten und Schulen neue Vorgaben mit Blick auf die Corona-Tests. Dabei sind die Änderungen an den Schulen minimal: Die bisherigen Testmodalitäten werden beibehalten, nur müssen sich nun auch geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler wieder regelmäßig testen. Kita-Eltern jedoch müssen sich umgewöhnen: Wenn sie künftig nicht drei Mal in der Woche einen negativen Test bei ihren Kinder nachweisen, dürfen diese nicht mehr in die Einrichtungen kommen. Bislang waren diese Tests auf freiwilliger Basis nur empfohlen. Die Regelungen im Überblick:

Für Kita-Kinder:

Ab dem 10. Januar gilt zwar weiterhin keine Testpflicht in den Räumen der Kitas, aber eine Testnachweispflicht für die Sorgeberechtigten: Sie müssen drei Mal in der Woche "glaubhaft versichern", dass sie Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr mit negativem Ergebnis selbst zu Hause getestet haben. Die vom Freistaat per Berechtigungsschein bezahlten Tests müssen grundsätzlich montags, mittwochs und freitags erfolgen. Ist ein Kind an einem dieser Tage nicht anwesend, muss ein Test an dem Tag gemacht werden, an dem es wieder betreut wird.

Die Einrichtungen können dabei selbst entscheiden, ob die Eltern als Nachweis des Tests die Testkassette mit der negativen Ergebnisanzeige oder aber ein jedes Mal mit dem aktuellen Datum neu unterschriebenes Formular mitbringen müssen. Eine zunächst vorgesehene Videodokumentation bei Zweifeln an der Glaubwürdigkeit der elterlichen Angaben hat das Sozialministerium in der Zwischenzeit wieder gestrichen. "Wir gehen dabei davon aus, dass die Personenberechtigten ihrer Testnachweispflicht nachgekommen sind, wenn sie dies entsprechend erklärt haben", heißt es zur Begründung.

Für Schülerinnen und Schüler:

Bislang waren Schüler, die doppelt geimpft oder von einer Corona-Infektion genesen waren, von der regelmäßigen Testpflicht im Schulgebäude befreit. Angesichts der hohen Zahl von Infektionen und der als ansteckender eingestuften Omikron-Variante, die zudem teils den Impfschutz unterläuft, müssen auch sie nun wieder regelmäßig zum Teststäbchen greifen.

Konkret läuft das im Freistaat so ab, dass an den Grund- und Förderschulen zweimal pro Woche ein PCR-Pooltest gemacht wird. Dabei lutschen die Kinder an einem Tupfer - daher auch die Bezeichnung "Lollitest". Alle Tupfer werden gemeinsam mit dem sehr genauen PCR-Verfahren untersucht, bei einem positiven Befund wird das betroffene Kind durch Rückstellproben identifiziert.

Weil das Ergebnis des Pool-Tests erst mit einiger zeitlicher Verzögerung vorliegt, wird an den Grund- und Förderschulen am Montagmorgen zu Unterrichtsbeginn zusätzlich ein Selbsttest durchgeführt. An allen anderen Schulen testen sich die Schülerinnen und Schüler dreimal pro Woche selbst. Alternativ wird jeweils auch ein negativer PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest akzeptiert.

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