Nach dem Gesetzentwurf für das überarbeitete Infektionsschutzgesetz der Bundesregierung sollen in Deutschland zum 20. März fast alle Beschränkungen gegen das Coronavirus fallen. Bleiben sollen nur Maskenpflichten in Pflegeeinrichtungen sowie dem öffentlichen Nah- und Fernverkehr und die Testpflicht in Pflegeeinrichtungen und Schulen.
Bayern will nun aber die - vom Bund vorgeschlagene - Übergangsfrist bis zum 2. April nutzen. Bis dahin soll ein Großteil der Coronaregeln bestehen bleiben. Dazu soll, wie Florian Herrmann, Leiter der Bayerischen Staatskanzlei, in einer Pressekonferenz nach der Kabinettssitzung am Dienstag mitteilte, die aktuell geltende bayerische Infektionsmaßnahmenschutzverordnung angepasst werden.
Herrmann betonte aber auch, dass das erst möglich ist, wenn die geplanten deutschlandweiten Beschränkungen von der Bundesregierung beschlossen wurden. Das ist in den kommenden Tagen geplant.
In Bayern soll von 19. März bis 2. April gelten:
- Die bisher geltenden Regeln zur Maskenpflicht bleiben bestehen
- In Grund- und Förderschulen wird zum 21. März die Maskenpflicht am Platz aufgehoben, eine Woche später dann auch in den 5. und 6. Klassen.
- Die bisher geltenden Zugangsregeln 3G/2G/2G-plus bleiben bestehen
- In Schulen und Kitas wird weiterhin im bisherigen Umfang getestet
- Besuche sind in vulnerablen Einrichtungen nur mit tagesaktuellem Test möglich. Beschäftigte in diesen Einrichtungen werden täglich (Ungeimpft/Ungenesen) oder zweimal pro Woche (Geimpft) getestet.
Wegfallen sollen in Bayern ab dem 19. März folgende Beschränkungen:
- Regeln zur Kontaktbeschränkung
- Kapazitäts- oder Personenbeschränkungen
- Sonderregeln für Gottesdienste und Versammlungen
- Verbot von Volksfesten und Jahrmärkten
- Verbot von Feiern an öffentlichen Plätzen
- Tanz-/Musikverbot in der Gastronomie
- Feste Gruppen in Kitas













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