Keine Sperrstunde mehr in der Gastronomie, 3G statt 2G bei Friseuren und noch einmal mehr Besucher für Sport und Kultur: In Bayern gelten ab heute zahlreiche Corona-Lockerungen. Begründet wurden die Erleichterungen von der Staatsregierung mit der stabilen Lage in den Kliniken. Die neuen Regelungen im Überblick.
Sperrstunde
In der Gastronomie entfällt die bisherige Sperrstunde ab 22 Uhr. In Wirtshäusern können Gäste damit wieder länger sitzen. Kneipen, Clubs und Discos müssen aber weiter geschlossen bleiben.
Sport und Kultur
Bei Sportveranstaltungen aller Art ist nun generell wieder eine Zuschauer-Auslastung von bis zu 50 Prozent erlaubt - in Stadien und bei großen Sportveranstaltungen lag die Grenze zuletzt bei 25 Prozent. Künftig gilt eine maximale Obergrenze von 15 000 Zuschauern, bisher waren es 10 000. Und: Auch Stehplätze sind wieder erlaubt. Bei Kulturveranstaltungen, Kinos inklusive, ist wieder eine Auslastung von bis zu 75 Prozent möglich, bisher waren es 50 Prozent. Überall bleibt es bei der 2G-plus-Regel und FFP2-Maskenpflicht. Bei Kultur- und Sport-Events fällt die bisherige Unterscheidung zwischen regionalen und überregionalen Veranstaltungen weg. Ein Mindestabstand von 1,50 Metern wird überall empfohlen, ist aber nicht zwingend.
Messen
Bei Messen wird analog zu diesen Zuschauer-Erweiterungen die tägliche Besucherobergrenze von 12 500 auf 25 000 Personen erhöht.
Seilbahnen
Auch große Seilbahnen dürfen - wie kleine schon bisher - nun zu 75 Prozent belegt werden. Bisher waren es nur 25 Prozent.
Friseure
Körpernahe Dienstleistungen wie beim Friseur oder im Nagelstudio sind nun auch wieder für Kunden mit einem negativen Corona-Test möglich, also nicht nur für Geimpfte und Genesene. Es gilt künftig somit die 3G-Regel und nicht wie bisher die striktere 2G-Regel. Und: Die hier bisher vorgeschriebene Kontaktnachverfolgung entfällt.
Bäder und Saunen
Besucher von Bädern, Thermen und Saunen brauchen neben einem Impf- oder Genesenennachweis künftig keinen zusätzlichen Test mehr. Es gilt also künftig die 2G-Regel und nicht mehr 2G plus.
Tests für Kita-Kinder
Nach einer Corona-Infektion in einer Gruppe unterliegen alle übrigen Kinder an den fünf darauffolgenden Betreuungstagen einer täglichen Selbsttestnachweispflicht. Damit wird das Testmanagement in der Kindertagesbetreuung verschärft und an die Regeln in Schulen angeglichen. Die Eltern sollen dafür zusätzliche Berechtigungsscheine erhalten, mit denen sie kostenlose Schnelltests in der Apotheke erhalten. Grundsätzlich müssen die Eltern von Kindern, die nicht geimpft oder genesen sind, derzeit dreimal pro Woche einen negativen Selbsttest vorlegen oder glaubhaft machen, dass das Kind negativ getestet wurde.















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