Seit dem 14. Mail gelten PCR-Tests für Gastronomie, Kultur, Sport und Tourismus in Bayern nur noch 24 Stunden und nicht wie zuvor 48. Die neue Gültigkeitsdauer der Corona-Tests wird in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 14. Mai festgelegt. Darüber berichtet BR24 auf seiner Homepage.
Die neue Regelung, die bereits mehrere Wochen alt ist, ist einer breiten Öffentlichkeit offenbar noch nicht bekannt. Auf den Internetseiten vieler Kommunen und Landratsämter oder auch in vielen Restaurants wird noch auf die 48-Stunden-Gültigkeit des PCR-Tests verwiesen. Obsolet ist der Test in den Landkreisen und Städten, in denen die Inzidenz unter 50 liegt. Dort ist für Außengastronomie, Kultur und Sport kein Test mehr notwendig.
Grund für die Änderung
Als Grund für die Änderung gibt das bayerische Gesundheitsministerium bekannt, dass die Regelung in Bayern an die Gesetzeslage auf Bundesebene angepasst und damit vereinheitlich werden soll. PCR-Tests sind damit Schnelltests gleichgestellt. Diese sind deutlich weiter verbreitet, weil das Ergebnis bereits nach 15 bis 20 Minuten vorliegt. Beim PCR-Test müssen Getestete häufig mindestens 24 Stunden auf das Ergebnis warten. Gerade, wenn es um spontane Besuche im Biergarten oder der Gastronomie, um Sport oder Verwandtenbesuche – die Schnelltests werden deshalb künftig für viele noch attraktiver werden.















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