Der Prozess gegen den mutmaßlichen Messerstecher von Mellrichstadt beginnt am 16. März. Das Landgericht Schweinfurt habe die Anklage zugelassen und sechs Verhandlungstermine bis zum 14. April bestimmt, teilte eine Gerichtssprecherin mit.
Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt wirft dem 22 Jahre alten Angeklagten Mord, versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung vor. Der junge Mann aus dem thüringischen Meiningen soll am 1. Juli aus Mordlust und heimtückisch eine 59 Jahre alte Arbeitskollegin auf der gemeinsamen Arbeitsstelle im unterfränkischen Mellrichstadt getötet haben.
Angeklagter geständig
Der Deutsche hat die Vorwürfe laut Staatsanwaltschaft eingeräumt und angegeben, „einen inneren Drang zur Tötung eines Menschen verspürt zu haben. Diesen Drang habe er schon längere Zeit, ihn aber mit dem Konsum von Tabletten und Cannabis eindämmen können“, so die Anklagebehörde.
Kurz nach der Tat hatten die Ermittler angenommen, dass der 22-Jährige bei dem Angriff schuldunfähig gewesen sein könnte. Ein Sachverständiger sieht dafür allerdings keine Hinweise, der Verdächtige kam von einem psychiatrischen Krankenhaus in Untersuchungshaft.
Zwei mutige Männer griffen ein
Der Meininger arbeitete bis zur Tat beim Stromversorger Überlandwerk Rhön. Laut den Ermittlern überraschte der 22-Jährige seine Kollegin im Büro des gemeinsamen Vorgesetzten und fügte der Frau acht Messerstiche in den Hals- und Brustbereich zu. Als der Vorgesetzte einschritt, soll der Angeklagte ihn ebenfalls mit acht Messerstichen verletzt haben. Ein weiterer Mitarbeiter, mit dessen Hilfe es gelang, den mutmaßlichen Täter zu überwältigen, wurde durch einen Messerstich in den Oberschenkel verletzt.
Warum genau diese Frau getötet wurde, ist bisher nicht öffentlich bekannt. Nach Angaben des Verdächtigen sollen seine Mordfantasien und die Mordlust etwa zwei Wochen vor der Tat stärker geworden sein, berichtete die Staatsanwaltschaft aus der Vernehmung des Mannes. Schließlich habe der 22-Jährige den Entschluss gefasst, irgendeinen Menschen mit einem Messer zu töten. Ein tiefergehender Konflikt mit der Kollegin habe nicht bestanden.
© dpa-infocom, dpa:251208-930-393712/1














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