Bayern
08.07.2019 - 22:48 Uhr

Rückruf für Mehl: Kann „zu Halluzinationen führen“

Die Firma Kunstmühle Reisgang ruft ihr Roggenmehl zurück. Bei Verzehr besteht unter anderem die Gefahr von Übelkeit, Kopfschmerzen - und Halluzinationen.

Rückruf von Roggenmehl: Kann zu Halluzinationen führen. Symbolbild: Andrea Warnecke/dpa-tmn
Rückruf von Roggenmehl: Kann zu Halluzinationen führen.

Reisgang. Das Unternehmen Kunstmühle Reisgang ruft in Bayern verkauftes Roggenmehl zurück. In dem Produkt „Roggenmehl Type 1150“ sei eine erhöhte Konzentration sogenannter Alkaloide festgestellt worden, teilte das Unternehmen am Montagabend mit. „Alkaloide finden sich hauptsächlich im Mutterkorn, das auf Getreideähren und Gräsern wächst“, hieß es. Ein Verzehr könne zu Übelkeit, Kopfschmerzen, Bluthochdruck - und „in seltenen Fällen“ zu Halluzinationen führen. Betroffen sind Produkte mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 17. Juli 2020.

Kunden, die das Mehl gekauft haben, können es in der jeweiligen Verkaufsstätte zurückgeben und erhalten den Kaufpreis zurück. Ein Kassenbon muss nicht vorgezeigt werden.

Hinweis auf Lebensmittelwarnung.de

Warnung des Unternehmens

 
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