Für Schnee und Eis auf den Straßen und Radwegen sind Bayerns Kommunen so kurz vor dem Winter längst gewappnet. Ob per Hand mit Schneeschaufel oder am Steuer von Schneepflügen, Streufahrzeugen und Co: Tausende Einsatzkräfte sorgen im Freistaat dafür, dass Pendler, Fußgänger und Radfahrer möglichst sicher durch den Winter kommen.
Welche Mittel dürfen die Städte und Gemeinden für rutschfreie Straßen und Wege einsetzen?
In Würzburg setzt der Winterdienst auf etwa 2.500 Tonnen Streusalz, 40.000 Liter Sole (Mischung aus Salz und Wasser), 300 Tonnen Granulat und 350 Tonnen eines Gemischs aus Granulat und Salz. Die Menge sei ähnlich der vom Vorjahr, erklärte eine Stadtsprecherin mit.
Ingolstadt hat 2.300 Tonnen Salz eingelagert und 100 Kubikmeter Blähschiefer, das wegen seiner abstumpfenden Wirkung der Sicherung von Gefahrenstellen dient. Dieses Naturprodukt ist nach Angaben der Stadt ohne chemische Zusätze. „Zudem ist es deutlich leichter als Splitt und sinkt nicht so leicht ein.“
Das Baureferat der Landeshauptstadt München kann auf mehr als 1.000 Einsatzkräfte sowie mehr als 600 Fahrzeuge zurückgreifen. In 6 Hallen lagern derzeit 13.600 Tonnen Streusalz und 3.000 Tonnen Streusplitt.
Ist Streusalz umweltschädlich?
Ja, daher ist es in Aschaffenburg beispielsweise verboten. Streusalz kann umweltschädlich sein, wenn es in größeren Mengen eingesetzt wird.
In Nürnberg handeln die Verantwortlichen nach dem Leitsatz: „So wenig Salz wie möglich, so viel Salz wie nötig, um die Verkehrssicherheit zu gewähren.“ Der Winterdienst setzt daher auch auf Feuchtsalz und Sole. „Diese Methoden gelten als umweltverträglich, da sie den Salzverbrauch deutlich reduzieren und gleichzeitig eine gleichmäßige Wirkung auf der Fahrbahn erzielen“, teilte eine Stadtsprecherin mit.
„Feuchtsalz und Sole wirken effektiv gegen Glätte“, hieß es in München. „Bäumen und anderen Pflanzen aber kann ihr Einsatz schaden. Deswegen schauen wir ganz genau hin, wie und wo wir beides miteinander in Einklang bringen.“
Auch der Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Augsburg will Salz so wenig wie möglich einsetzen, etwa da, wo andere abstumpfende Mittel wie Splitt nicht ausreichen, oder an gefährlichen Stellen wie Treppen.
Wie werden Rad- und Fußwege von Eis und Schnee freigehalten?
Auf Rad- und Fußwegen sind in Bayern zumeist kleinere Räumfahrzeuge oder spezielle Schneepflüge unterwegs. In Aschaffenburg streuen sie etwa Splitt. „Flüssigsalzlösungen (Sole) werden zunehmend genutzt, da sie sparsamer und umweltfreundlicher sind und Glättebildung vorbeugen“, sagte eine Stadtsprecherin. „Sand wird überhaupt nicht mehr eingesetzt.“
Welche Vorschriften gelten für die Bürger?
Morgens vor der Arbeit im Dunkeln Schnee schippen? Viele Hauseigentümer können sich Schöneres vorstellen. Trotzdem müssen sie ran, wenn das Schneegestöber nicht zu stark ist, denn Wege müssen gefahrlos begehbar sein.
„Auch die Bürgerinnen und Bürger müssen ihren Teil beitragen, um für sichere Straßen zu sorgen“, hieß es in Würzburg. Für das Räumen und Streuen der Gehwege mit einer Breite von 1,50 Meter seien die Anlieger beziehungsweise Grundstückseigentümer verantwortlich.
Woanders ist dies ebenso, mancherorts wie in Augsburg gibt es aber Vorgaben: „Es gilt ein grundsätzliches Salzverbot.“ Nur an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen, an denen Splitt oder Sand nicht ausreichen, darf ein wenig Salz eingesetzt werden. „Gestattet ist ein Splitt-Salz- oder Sand-Salz-Gemisch, bei dem der Salzanteil zehn Prozent nicht übersteigen darf.“
Welche Uhrzeiten müssen Eigentümer und Mieter im Blick haben?
In der Regel sind die Wege zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr eis- und schneefrei zu halten, an Sonn- und Feiertagen ab 8.00 Uhr oder 9.00 Uhr. Schneit es dauerhaft, muss aber nicht stundenlang geschippt werden. Ist ein Ende absehbar, müssen sich die Eigentümer oder Mieter aber kümmern. „Bei Mehrfamilienhäusern oder Reihenhäusern klare Absprachen treffen, wer wann räumt“, so der Rat aus Aschaffenburg.
Vielerorts dürfen sich die Bürger an öffentlichen Splittkisten bedienen. Wozu Anwohner verpflichtet sind, kann recht unterschiedlich sein. Am besten fragt man bei seiner Kommune nach, ob etwa auch der Gehweg vor dem Haus oder sogar die halbe Straßenseite zu räumen ist. In Ingolstadt darf Schnee nicht auf die Straße geschoben werden, sondern muss auf dem Grundstück bleiben. Wer nicht räumt, haftet für Unfälle.
© dpa-infocom, dpa:251115-930-295805/1















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