Bayern
21.08.2024 - 17:19 Uhr

Jetzt aber schnell: Die Steuererklärung 2023 ist fällig

Wer eine Steuererklärung für 2023 abgeben muss, sollte dies bis zum 2. September erledigt haben. Bei Nichteinhaltung der Frist entstehen weitere Kosten. Wer muss eigentlich eine Steuererklärung abgeben?

Wer eine Steuererklärung machen muss und dies noch nicht erledigt hat, sollte sich beeilen. Bild: Benjamin Nolte/dpa
Wer eine Steuererklärung machen muss und dies noch nicht erledigt hat, sollte sich beeilen.

Viele Arbeitnehmer sind davon freigestellt, eine Steuererklärung vorzulegen. Eine freiwillige Steuererklärung kann sich allerdings lohnen: Wer zu viel Steuern gezahlt hat, kann diese so zurückfordern. Wer seine Steuererklärung verpflichtend abgeben muss, erläutern Experten der Lohnsteuerhilfe Bayern in einer Mitteilung.

Erst wenn Angestellte eine bestimmten Gehaltsgrenze überschreiten, sind sie zum Abgeben einer Steuererklärung verpflichtet. 2023 gilt dies für Singles mit einem Gehalt von 12.174 Euro und für Verheiratete mit 23.118 Euro. Auch wer Freibeträge beim Lohnsteuerabzug in Anspruch genommen hat und Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzen will, braucht dazu eine Steuererklärung. Dasselbe gilt, wenn man innerhalb eines Jahres von mehr als einem Arbeitgeber Lohn oder Versorgungsbezüge erhalten hat. Auch wer von einem ehemaligen Arbeitgeber Geld erhalten hat und dieses ermäßigt besteuert wurde, für den ist eine Steuererklärung verpflichtend.

Steuererklärungspflicht für Paare

Wenn beide Partner berufstätig sind und die Steuerklassenkombination III/V oder IV/IV mit Faktorverfahren gewählt haben, ist eine Steuererklärung ebenfalls erforderlich. Gleiches gilt, wenn der Ehegatte beschränkt steuerpflichtig ist und im EU- oder EWR-Ausland lebt. Auch wer nach einer Scheidung oder dem Tod des Partners innerhalb eines Jahres erneut heiratet, muss eine Steuererklärung vorlegen.

Steuererklärungspflicht bei weiterem Einkommen

Wer 2023 zusätzliche Einkünfte, wie Mieten oder Renten von über 410 Euro hatte, für den ist eine Steuererklärung ebenfalls verpflichtend. Auch wer Einkünfte aus Kapitalvermögen generiert, auf die keine Abgeltungssteuer erhoben wurde, muss eine Steuererklärung abgeben.

Steuererklärungspflicht bei Bezug von Rente oder Sozialhilfe

Auch muss eine Steuererklärung abgeben, wer Lohnersatzleistungen, etwa Arbeitslosengeld oder Elterngeld von über 410 Euro bezogen haben.

Rentner müssen eine Steuererklärung machen, wenn der steuerpflichtige Teil ihrer Rente den Grundfreibetrag übersteigt. 2023 liegt dieser für Alleinstehende bei 10 908 Euro und für Verheiratete bei 21 816 Euro. Die Höhe des steuerpflichtigen Teils der Rente hängt davon ab, in welchem Jahr die Rente begonnen hat.

Selbstständig?

Ebenfalls zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, wer zuvor einen Verlustvortrag geltend gemacht hat. Mit einem solchen können Unternehmen oder Selbstständige Defizite aus einem Steuerjahr in die kommenden Jahre übertragen. Dies verringert die steuerpflichtigen Einnahmen der Folgejahre, sodass Steuern gespart werden können. Unabhängig von den obigen Gründen ist außerdem jeder zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, sobald ihn das Finanzamt dazu auffordert.

Info:

Was passiert bei Versäumnis der Frist?

  • Pflichtveranlagten, deren Steuererklärung am Stichtag noch nicht beim Finanzamt vorliegt, droht ein Verspätungszuschlag
  • Dieser beträgt 0,25 Prozent der jeweiligen Einkommensteuer und mindestens 25 Euro pro Monat der Verspätung
  • Selten erlässt das Finanzamt einen Verspätungszuschlag: Möglich ist dies, wenn eine Steuerrückerstattung fällig ist, die Steuerschuld null Euro beträgt oder wenn die Behörde eine Verlängerung der Abgabefrist gewährt
  • Letzteres ist seit 2018 jedoch nur erlaubt, wenn ein triftiger Grund ohne Eigenverschulden des Pflichtveranlagten vorliegt
 
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