Auch in Zeiten von Messenger-Diensten setzt Bayern weiter auf das gute alte Fax: Alleine seit dem Jahr 2019 hat der Freistaat über 450 neue Geräte angeschafft. Insgesamt setzt er derzeit 3766 dieser Geräte ein. Das ergab eine Abfrage aller Ressorts der bayerischen Verwaltung zum Stichtag am 6. März. Die Neuanschaffungen der Faxgeräte sind über die Jahre hinweg jedoch rückläufig. Wie viele Seiten mit den Faxgeräten ausgedruckt und anschließend wieder eingescannt werden, möchte bzw. kann die Staatsregierung nicht beantworten.
Eine Strategie, wie der Einsatz von Faxgeräten reduziert werden kann, kann nach Aussage der Regierung "nicht sinnvollerweise allgemein formuliert werden". Es sei "vielmehr eine technisch-organisatorische Entscheidung", heißt es im Antwortschreiben der Staatsregierung auf eine Anfrage der Grünen im Landtag. Demnach nutze die bayerische Staatsverwaltung die Faxgeräte "aufgrund bestehender gesetzlicher Regelungen, die es erlauben, Widersprüche, Klagen oder Anträge bei Gericht per Fax einzureichen". Denn über E-Mail dürfen Anträge, Klagen und Schreiben bei Gericht nach den aktuellen bundesgesetzlichen Vorgaben nicht eingereicht werden.
Abschaffung der Faxgeräte erfolgt nach und nach
Laut Angaben der bayerischen Regierung müsse hier "in erster Linie der Gesetzgeber auf Bundesebene tätig werden und einen Ausgleich zwischen der gewollten Bürgerfreundlichkeit und der auf langfristige Sicht notwendigen Abschaffung der Faxgeräte schaffen". Im Klartext: die Abschaffung der Faxgeräte muss kontinuierlich erfolgen. Eine "reine Festlegung von Fristen für die Abschaffung von Faxgeräten" sei laut Pressemittelung "wenig erfolgversprechend". Durch die Nutzung des " elektronischen Rechtsverkehrs" könne die Nutzung von Faxgeräten in Zukunft erheblich gemindert werden, heißt es in der Mitteilung weiter.













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