Wegen der anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen verschärft Bayern seinen Kurs zur Kontaktbeschränkung deutlich. Das Kabinett um Ministerpräsident Markus Söder (CSU) beschloss am Sonntag in einer Sondersitzung, dass am 9. Dezember zudem der Katastrophenfall erneut ausgerufen werden soll. Die Regelung ist zunächst bis zum 9. Januar befristet. Am Dienstag soll der Landtag noch darüber abstimmen.
"Es bleibt dabei, die Zahlen sind einfach zu hoch", sagte Söder. Auch viele Kliniken klagten inzwischen über eine Überlastung. Der national vereinbarte sanfte Lockdown habe eine Wirkung, aber auch nur eine milde.
Ausgangsbeschränkungen
Damit die Zahl der Kontakte sinkt, gilt ab Mittwoch eine landesweit strengere Ausgangsbeschränkung. Nur mit triftigen Gründen darf dann noch die eigene Wohnung verlassen werden. Dazu zählen neben Wegen zur Arbeit, zum Arzt und Sport aber auch Weihnachtseinkäufe und die weiterhin erlaubten Treffen mit insgesamt bis zu fünf Menschen aus zwei Hausständen. In Hotspots mit einem Wert ab 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen gilt zudem zwischen 21.00 und 5.00 Uhr auch eine nächtliche Ausgangssperre. Auch hier erlauben nur gewichtige Gründe wie medizinische Notfälle oder die Arbeit einen Gang nach draußen.
Distanzunterricht für viele Schüler
Klassen ab der achten Jahrgangsstufe werden landesweit geteilt und gehen in den Wechselunterricht über - dabei wird immer nur eine Hälfte der Schüler in den Schulen betreut, die andere Hälfte kann den Unterricht per Internet von zuhause verfolgen. In Hotspots ab einer Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in einer Woche sollen die Schüler ab der achten Klasse sogar komplett in den Distanzunterricht wechseln. Einzig Grundschüler und die jeweiligen Abschlussklassen der Schulformen, Berufliche Oberschulen sowie Förderschulen werden wie bisher unterrichtet.
Weihnachten und Silvester
Vom 23. Dezember bis 26. Dezember sieht der Plan Lockerungen vor. Demnach dürfen die Menschen dann auch für Besuche der Christmette ihre Wohnungen verlassen, ferner sind Treffen mit insgesamt bis zu zehn Personen mehrerer Hausstände samt Kinder unter 14 Jahren gestattet.
Größere Partys zu Silvester wird es in diesem Jahr keine geben. Die bisher geplanten Lockerungen hat das Kabinett wieder einkassiert, demnach dürfen sich nur maximal fünf Personen aus zwei Hausständen treffen. Auch das traditionelle Glas Sekt zum Jahreswechsel vor der eigenen Haustür wird es nicht geben, da bayernweit der Konsum von Alkohol unter freiem Himmel verboten ist.
Handel
Weitere Schließungen von Geschäften und Dienstleistungen soll es zunächst ebenso wenig geben wie weitere Auflagen. Die Regierung kündigte aber an, dass es vermehrt Kontrollen geben werde, ob die Hygienekonzepte samt zulässiger Kundenzahlen und die Maskenpflicht eingehalten würden.
Gottesdienste
Auch am Sitzplatz in den Kirchen gilt jetzt wieder eine Maskenpflicht und ein Gesangsverbot. Auch für alle anderen Versammlungen gilt eine durchgängige Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Grenzen
Die Grenzen sollen weiter offen bleiben. Die Staatsregierung kippt aber die bisherigen Erleichterungen für den sogenannten kleinen Grenzverkehr. Demnach muss künftig auch bei einem Grenzübertritt unter 24 Stunden entweder ein frischer negativer Corona-Test vorgelegt werden oder es droht eine Quarantäneauflage. Ausnahmen: Wer zur Arbeit oder in die Schule oder zu seiner Ausbildungsstelle die Grenze passieren muss, darf das auch weiter ohne die neuen Auflagen. Auch der Besuch der Großeltern oder anderen Verwandten ersten Grades bleibt ohne Konsequenzen.
Alten- und Pflegeheime
Die Besuchsregelungen werden verschärft. Jeder Bewohner darf nur noch einen Besucher pro Tag empfangen. Dabei sind für die Besucher negative Corona-Tests und das Tragen einer FFP-2-Maske verpflichtend. Der Freistaat stellt den Einrichtungen zwei Millionen FFP-2-Masken zur Verfügung. Alle Mitarbeiter in den Häusern müssen sich mindestens zwei Mal pro Woche testen lassen.
Gesundheitsämter
Sobald die Nachverfolgung von Infektionen in einer Kommune nicht mehr gewährleistet werden kann, muss diese bei Polizei und Bundeswehr um Unterstützung bitten. Für Einrichtungen mit besonders gefährdeten Personen und Schulen sollen im Rahmen freier Kapazitäten freiwillige Reihentestungen angeboten werden. Die Kommunen bleiben ferner verpflichtet, ab einer Inzidenz von 300 weitergehende Maßnahmen einzuleiten.
Appell an die Bürger
Söder appellierte an alle Menschen, die Beschränkungen und Entbehrungen weiter mit zu tragen. "Das Virus lässt nicht locker, Bayern aber auch nicht", sagte er. Die Lockerungen über die Festtage sei wichtig: "Weihnachten ist ein Punkt, hier muss man den Menschen Hoffnung geben."
Auch eine weitere Ministerpräsidentenkonferenz voraussichtlich noch vor Weihnachten hält Söder für nötig. Man werde "wahrscheinlich" noch einmal eine Konferenz vor Weihnachten brauchen, sagte Söder am Sonntag. Bislang ist eine neue Ministerpräsidentenkonferenz für den 4. Januar geplant. Es galt aber immer als möglich, dass sich die Runde der Regierungschefs der Länder und Kanzlerin Angela Merkel (CDU) vor Weihnachten noch einmal zu Beratungen zusammenschaltet.
In Bayern sind die Corona-Infektionen auch nach dem seit Wochen geltenden Teil-Lockdown fast flächendeckend auf einem sehr hohen und vielerorts bedenklichen Stand. Fast 60 000 Menschen seien aktuell infiziert, so viele wie noch nie zuvor. Hinzu kommt eine stetig steigenden Zahl von Todesopfern unter den Infizierten.
"Auch das traditionelle Glas Sekt zum Jahreswechsel vor der eigenen Haustür wird es nicht geben, da bayernweit der Konsum von Alkohol unter freiem Himmel verboten ist."
Ein Hochfest für Denunzianten und Blockwarte wird das. Mir tut die Polizei leid, die den ganzen Anschwärzungen der Nachbarn nachgehen muss. Merkt Markus Söder eigentlich überhaupt noch, wie lächerlich er sich macht?
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"Wegen der anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen..."
Wie wurden denn die Infektionen festgestellt? Mit dem verwendeten PCR-Test kann man das ja nach Meinung der Hersteller und des RKI nicht. Was sagt denn das Gesundheitsamt?
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Was ist mit Gottesdienst und Beerdigung?
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