Bayern
21.08.2021 - 11:45 Uhr

Sport, Gastro, Kultur: Diese Corona-Regeln gelten ab Montag in Bayern

In Bayern treten ab Montag neue Corona-Regeln in Kraft. Diese betreffen vor allem Regionen, die eine Inzidenz über 35 aufweisen – wie Amberg, Weiden und Regensburg.

In Bayern gelten künftig wieder strengere Testregeln im Kampf gegen das Coronavirus Archivbild: Gabi Schönberger
In Bayern gelten künftig wieder strengere Testregeln im Kampf gegen das Coronavirus

Ab Montag, 23. August, treten in Bayern neue Corona-Regeln in Kraft. Das hat das Gesundheitsministerium am Freitagnachmittag in einer Pressemitteilung mitgeteilt. Damit werde der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. August umgesetzt, heißt es darin.

3G-Regeln in Innenräumen

In Bayern gilt ab Montag bei einer Inzidenz über 35 in Innenräumen größtenteils die 3G-Regel. Ein negativer Coronatest ist demnach Voraussetzung für

  • die Teilnahme an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (z. B. öffentliche und private Veranstaltungen)
  • den Zugang zur Innengastronomie
  • Zugang zu geschlossenen Räumen von bestimmten Freizeiteinrichtungen
  • Sportausübungen in geschlossenen Räumen
  • Beherbergungen. Hier gilt ein Testnachweiserfordernis bei Ankunft sowie zusätzlich alle weiteren 72 Stunden
  • den Besuch von Krankenhäusern oder ähnlichen Einrichtungen

Für Alten- und Pflegeheime gilt hingegen weiterhin eine inzidenzunabhängige Testpflicht. Wie es in der Mitteilung weiter heißt, darf der Test nicht länger als 24 Stunden – im Fall von PCR-Tests nicht länger als 48 Stunden – her sein.

Ausnahmen von der Testpflicht

Ausgenommen von der Testnachweispflicht sind entsprechend der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes weiterhin vollständig Geimpfte (ab Tag 15) sowie Genesene. Auch Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Regelung ausgenommen.

Änderungen für Sport- und Kulturveranstaltungen

Daneben seien große Sport- und Kulturveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter künftig inzidenzunabhängig unter den bisherigen Voraussetzungen (Vorlage eines Testnachweises, Kein Verkauf und Ausschank von Alkohol etc.) möglich, heißt es weiter. Bayern erhöht zudem die zulässige Höchstzuschauerzahl einschließlich geimpfter und genesener Personen bei großen Sport- und Kulturveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter. Unter Beachtung der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Plätzen gewahrt ist, erhöht sich die Zuschauerzahl auf bis zu 50 Prozent der Kapazität der jeweiligen Sport- bzw. Veranstaltungsstätte, höchstens aber auf 25.000 Zuschauer mit festen Sitzplätzen.

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Deutschland und die Welt20.08.2021
 
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