Zweiter Heizkostenzuschuss: Wer erhält was, wann und wie?

Bayern
03.05.2023 - 20:29 Uhr
OnetzPlus

Um die Menschen weiter von den Heizkosten zu entlasten, zahlt die Regierung seit Anfang 2023 den Heizkostenzuschuss II. Oberpfalz-Medien beantwortet dazu alle wichtigen Fragen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ich den Heizkostenzuschuss II beziehen kann?

Um den zweiten Heizkostenzuschuss zu erhalten, müssen die Betroffenen laut Bundesministerium für Bildung und Forschung "im Zeitraum von September 2022 bis Dezember 2022 mindestens einen Monat Wohngeld bekommen haben, BAföG bezogen haben und außerhalb der elterlichen Wohnung gewohnt haben bzw. wohnen, einen Unterhaltsbeitrag nach dem AFBG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld bekommen haben bzw. bekommen". Die Wohnform spiele dabei keine Rolle, die Betroffenen bekommen "den pauschalen Zuschuss unabhängig davon, ob man allein wohnt oder zum Beispiel in einer WG oder auch in einem Wohnheim", erklärt das Ministerium auf ihrer Webseite.

Welche Personengruppen erhalten den Heizkostenzuschuss II?

Berechtigte Personengruppen sind somit "Wohngeldbeziehende, Auszubildende, Schüler in beruflicher Ausbildung, Personen in Aufstiegsfortbildungen und Studierende, die nach Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz mit einem Unterhaltsbeitrag oder nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch gefördert werden", führt das Bundesministerium für Bildung und Forschung weiter aus.

Was ist der Unterschied zwischen Heizkostenzuschuss I und Heizkostenzuschuss II?

Die Förderung des zweiten Heizkostenzuschusses hat sich im Vergleich zur Förderung des ersten Heizkostenzuschusses im Juli 2022 deutlich erhöht, gibt die Bundesregierung auf ihrer Website an. Sie war abhängig von zwei Faktoren. Einmal von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und der staatlichen Förderung. Beim ersten Heizkostenzuschuss erhielten Wohngeldempfänger 270 Euro, wohngeldberechtigte Zweipersonenhaushalte 350 Euro, jede weitere Person in diesen Haushalten 100 Euro extra, BAföG-Empfänger und Auszubildende mit Förderung 230 Euro.

In welcher Höhe gewährt die Bundesregierung die zweite Heizkostenentlastung?

Wie der Heizkostenzuschuss I ist die zweite Heizkostenentlastung "abhängig von zwei Faktoren", erklärt der Bund auf ihrer Internetseite. Die beiden Faktoren haben sich dabei nicht verändert. Der zweite Heizkostenzuschuss ist ebenfalls von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und von der staatlichen Förderung. Eine wohngeldberechtigte Person erhält 415 Euro, ein wohngeldberechtigter Zweipersonenhaushalt erhält 540 Euro und mit jeder weiteren Person im Haushalt erhalten die Familien zusätzlich 100 Euro. Ein wohngeldberechtigter Dreipersonenhaushalt erhält demnach 640 Euro. Studierende und Azubis mit Förderung erhalten 345 Euro.

Spielt die Höhe meiner bezogenen Sozialleistungen eine Rolle?

Auf die genaue Höhe der bezogenen Sozialleistungen kommt es nach Aussage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nicht an. Das Ministerium ergänzt auf ihrer Webpräsenz, dass alle BAföG-Empfänger mit einer Nebentätigkeit den Heizkostenzuschuss II bekommen, auch "wenn sie bereits die steuerpflichtige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro brutto erhalten haben."

Muss ich dafür extra einen Antrag stellen?

Nein, ein separater Antrag muss laut Bundesregierung nicht gestellt werden. Alle Berechtigten erhalten die Entlastung automatisch.

Muss ich irgendwelche Nachweise erbringen?

Nein, der Zuschuss wird pauschal für alle Personengruppen ausbezahlt. Die Bundesregierung erklärt, dass dazu "kein zusätzlicher Nachweis eingereicht werden muss."

Wie wird der Zuschuss ausbezahlt?

Das Zuschussgeld wird per Banküberweisung direkt auf das Konto des Berechtigten ausbezahlt, macht die Behörde deutlich.

Wann kann ich mit der Auszahlung rechnen?

"Die Entlastung wird bereits seit Anfang Januar ausbezahlt", erklärt die bayerische Regierung auf ihrer Internetseite. Die Auszahlungen sollen nach und nach erfolgen.

Welche Rolle spielt die Wohngeldreform bei den Heizkosten?

Durch den Angriff Russlands auf die Ukraine sind die Energie- und Heizkosten gestiegen, erklärt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen auf ihrer Webseite. Um den zusätzlichen Belastungen entgegenzuwirken, verabschiedete die Bundesregierung das "Wohngeld Plus". Durch das neue Wohngeld erhalten die Betroffenen einen zusätzlichen Heizkostenzuschuss in Höhe von 370 Euro pro Monat, unabhängig der Heizkostenzuschuss-II-Förderung.

Ist die Energiepreispauschale und der Heizkostenzuschuss ein und dasselbe?

Nein, die Energiepreispauschale bekommen alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen. Der Heizkostenzuschuss steht nur bestimmten Personengruppen zur Verfügung.

Wie hoch sind die Kosten der Bundesregierung für den Heizkostenzuschuss II?

Der zweite Heizkostenzuschuss kostet dem Bundeshaushalt geschätzte 551 Millionen Euro, teilt die Bundesregierung auf ihrer Webseite mit. Mit dem Heizkostenzuschuss II entlastet die Bundesregierung rund zwei Millionen Menschen. Darunter fallen 1,5 Millionen Wohngeldberechtigte. Laut Angaben des Bundes sind unter ihnen viele Familien, Alleinerziehende, Seniorinnen und Senioren. Außerdem unterstützt die Bundesregierung 550 000 Studierende und Azubis, die BAföG beziehen. Die bisherigen Entlastungspakete der Bundesregierung umfassen mehr als 95 Milliarden Euro.

Plant die Bundesregierung weitere Unterstützungspakete?

Ein zusätzlicher "Abwehrschirm über 200 Milliarden Euro" ist geplant, gibt die Bundesregierung auf ihrer Homepage bekannt. Dadurch sollen die Energiekosten weiter gedämpft, Bürger unterstützt und Arbeitsplätze gesichert werden.

 
 

Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.