Bayreuth
08.12.2025 - 12:54 Uhr

Anklage gegen Nutzer der Darknet-Plattform „Alice in Wonderland“

Die Zentralstelle Cybercrime Bayern hat Anklage gegen einen 36-jährigen Bayreuther erhoben. Ihm wird vorgeworfen, kinderpornographische Inhalte auf der Darknet-Plattform „Alice in Wonderland“ verbreitet zu haben.

Anklageerhebung gegen Nutzer der kinderpornographischen Darknet-Plattform „Alice in Wonderland“ Symbolbild: Silas Stein/dpa
Anklageerhebung gegen Nutzer der kinderpornographischen Darknet-Plattform „Alice in Wonderland“

Die Zentralstelle Cybercrime Bayern hat Anklage gegen einen 36-jährigen Mann aus Bayreuth erhoben. Das geht aus einer Pressemitteilung der Behörde hervor. Dem Mann wird vorgeworfen, auf der Darknet-Plattform „Alice in Wonderland“ Missbrauchsdarstellungen von Kindern in fünf Fällen bandenmäßig öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Zudem soll er im Besitz von solchen Inhalten gewesen sein. Die Anklage wurde nach intensiven Ermittlungen in Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizeiinspektion Bayreuth erhoben, wie die Zentralstelle am Montag, 8. Dezember, mitteilte.

Ermittlungen und Anklage

Der Angeschuldigte soll zwischen Mitte 2022 und August 2023 Nutzer der Plattform gewesen sein, die ausschließlich über das Darknet erreichbar ist. Auf der Plattform wurden kinder- und jugendpornographische Bild- und Videodateien ausgetauscht. Nutzer verpflichteten sich, Dateien mit weiblichen Kindern zwischen 3 und 17 Jahren zu posten oder Links zu passwortgeschützten Dateiarchiven zu teilen. Im Tatzeitraum gehörten der Plattform mindestens 100.000 registrierte aktive Mitglieder an.

Laut Anklageschrift soll der Beschuldigte bei mindestens fünf Gelegenheiten insgesamt 44 Bilddateien mit Missbrauchsdarstellungen hochgeladen und damit anderen Nutzern zur weiteren Verbreitung zugänglich gemacht haben. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnanschrift am 29. Juli 2024 wurden zudem mehrere elektronische Geräte sichergestellt, auf denen 382 Videodateien und 4838 Bilddateien mit einschlägigen Inhalten gefunden wurden. Auch diese Vorwürfe sind Teil der Anklage.

Rechtliche Konsequenzen

Das Landgericht Bayreuth muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Das Gesetz sieht für jeden Fall des bandenmäßigen öffentlichen Zugänglichmachens kinderpornographischer Inhalte eine Freiheitsstrafe von zwei bis zu 15 Jahren vor.

Diese Meldung basiert auf Informationen der Zentralstelle Cybercrime Bayern und wurde mit Unterstützung durch KI erstellt.

 
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