Das Landratsamt Bayreuth hat die präventiven Sicherheitsmaßnahmen gegen die Geflügelpest aufgehoben. Wie das Amt mitteilt, wird die Allgemeinverfügung aus dem Dezember 2021 mit Wirkung ab dem 2. Oktober außer Kraft gesetzt. Das Veterinäramt weist darauf hin, dass die gesetzlichen Vorgaben für Geflügelhaltungen, -ausstellungen und -märkte weiterhin gelten. Auch die vom Friedrich-Loeffler-Institut empfohlenen Schutzmaßnahmen bleiben relevant. Bei einer Veränderung des Geflügelpestgeschehens könnten spezielle Maßnahmen erneut erforderlich werden, heißt es vom Landratsamt weiter.
Bayreuth
01.10.2025 - 13:05 Uhr
Nach fast vier Jahren: Geflügelpestgefahr im Landkreis Bayreuth nicht mehr akut
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