Bayreuth
04.09.2024 - 11:52 Uhr

Schaf im Landkreis Bayreuth an Blauzungenkrankheit erkrankt

In einem Betrieb im Landkreis Bayreuth ist ein Schaf an der Blauzungenkrankheit erkrankt. Die Krankheit wird durch das BTV3-Virus verursacht, das vor allem bei Schafen und Rindern schwere Symptome verursacht.

Bei einem Schaf aus einem Betrieb im Landkreis Bayreuth wurde am Dienstag, 3. September, das Virus BTV3 nachgewiesen. Symbolbild: Peter Kneffel/dpa
Bei einem Schaf aus einem Betrieb im Landkreis Bayreuth wurde am Dienstag, 3. September, das Virus BTV3 nachgewiesen.

Bei einem Schaf aus einem Betrieb im Landkreis Bayreuth wurde am Dienstag, 3. September, das Virus BTV3 nachgewiesen. Damit ist laut Pressemitteilung des Landratsamts Bayreuth ein weiterer Ausbruch der Blauzungenkrankheit in Bayern amtlich bestätigt.

Die Blauzungenkrankheit ist demnach eine virusbedingte Erkrankung, an der vor allem Schafe und Rinder erkranken. Das Virus wird nicht direkt von Tier zu Tier übertragen, sondern über kleine blutsaugende Mücken, sogenannte Gnitzen. Für den Menschen ist das Virus ungefährlich.

Das neue BTV3-Virus verursacht bei Schafen schwere Symptome. Die Wahrscheinlichkeit, dass erkrankte Tiere sterben, ist sehr hoch. Überlebende Tiere benötigen mehrere Monate für eine Genesung. Bei Rindern sind die Krankheitsverläufe insgesamt milder. Zum Teil kommt es bei Rindern allerdings zu langanhaltenden Klauenproblemen und zu Einbrüchen bei der Milchleistung.

Im Rahmen des aktuellen Seuchengeschehens wurden deutschlandweit bislang über 6000 Fälle amtlich bestätigt. Zum Schutz der Tiere wird eine Behandlung mit Repellentien zum Mückenschutz und eine Impfung dringend empfohlen. Tierhalter sollten sich an ihre Hoftierärzte wenden.

Bayern hat bereits aufgrund des ersten BTV3-Nachweises in Aschaffenburg den Status "seuchenfrei" bezüglich der Infektion mit BTV laut der Mitteilung verloren. Seitdem gibt es Transportregelungen für lebende Tiere innerhalb der Europäischen Union. In Deutschland haben sich laut Bayerischem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz die Bundesländer geeinigt, dass der Transport von Schafen in nicht virusfreie Gebiete innerhalb Deutschlands ohne Erfüllung spezifischer Bedingungen erfolgen können.

 
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