12.10.2026 - 15:42 Uhr

BGH bestätigt: Arzt muss wegen Betrugs in Haft

Ein Mediziner hat Hausbesuche und andere Leistungen abgerechnet, die er aber nicht erbracht hat. Jetzt steht fest: Er muss ins Gefängnis, aber nicht nur dafür.

Der BGH bestätigte nun das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth. (Symbolbild) Bild: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa
Der BGH bestätigte nun das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth. (Symbolbild)

Wegen der Abrechnung von nicht geleisteten Hausbesuchen und eines sexuellen Übergriffs auf eine Patientin muss ein Arzt aus Niederbayern sechs Jahre in Haft. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig hat nun ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth bestätigt. Es seien keine Rechtsfehler zum Nachteil des Mannes erkennbar, teilte der BGH mit. 

Das Landgericht hatte den Mediziner im Februar wegen Betrugs in 13 Fällen und des sexuellen Übergriffs verurteilt. Demnach hatte der Mann bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern von November 2021 bis November 2024 vielfach Leistungen wie Hausbesuche im Notdienst abgerechnet, die er aber nicht erbracht hatte. Dadurch hatte er einen Schaden von knapp 1,5 Millionen Euro verursacht. Außerdem hatte er im Februar 2021 einer Patientin ohne medizinischen Grund an die Brust gefasst.

© dpa-infocom, dpa:261012-930-828710/1

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