Weil sie ein Gemeinderatsprotokoll zu ihren Gunsten geändert hat, ist die Bürgermeisterin von Niederstetten (Main-Tauber-Kreis), Heike Naber, zu einer Geldstrafe von 15.000 Euro verurteilt worden. Das Landgericht Ellwangen sprach sie der Urkundenfälschung schuldig. Die parteilose Kommunalpolitikerin wurde zu 150 Tagessätze à 100 Euro verurteilt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Vor Gericht hatte Naber die Änderung des Protokolls im September 2019 zugegeben. Das Unrecht ihres Handelns sei ihr aber nicht bewusst gewesen, sagte die 55-Jährige. Sie habe das Dokument lediglich abgeändert, weil der formale Beschluss für den Kauf im Protokoll gefehlt habe.
Bürgermeisterin sah kein Fehlverhalten
Im Gemeinderat habe Konsens über den Ankauf geherrscht. Das Grundstück sollte an ein Gartenbauunternehmen weiterverkauft werden, das expandieren wollte. Kurz vor der Gemeinderatssitzung zum Weiterverkauf sei ihr aufgefallen, dass der Beschluss zum Ankauf im Protokoll gefehlt habe.
In ihrer Einlassung erklärte Naber, dass die damalige Schriftführerin ihr bei der Änderung des Protokolls geholfen habe. Das Gericht glaubte ihr in diesem Punkt aber nicht. Die Protokollantin hatte im Prozess und schon vor Jahren vor der Polizei erklärt, dass sie nicht involviert gewesen sei.
Verteidigung will Revision prüfen
Für das Vorgehen war die Beamtin von einem Stadtrat angezeigt worden. Mehrere Gemeinderäte und Bedienstete der Stadt sagten in dem Verfahren aus. Die Staatsanwaltschaft hatte die Verurteilung gefordert, die das Gericht verhängte. Der Verteidiger plädierte für einen Freispruch, weil die Protokolländerung den grundsätzlichen Willen des Gemeinderats nicht verfälscht habe. „Wir werden überprüfen, ob wir das Urteil angreifen werden“, sagte er nach der Verhandlung.
Bei einer Verurteilung zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft. Binnen einer Woche kann Revision gegen das Urteil eingereicht werden. Wie sich ein rechtskräftiges Urteil auf den Beamtenstatus seiner Mandantin auswirken würde, konnte der Verteidiger nicht sagen.
Dienstbeschwerden und ausgetauschte Rathaus-Schlösser
In der rund 5.000-Einwohner-Stadt sorgte der Rechtsstreit für Wirbel. Im Zuge dienstrechtlicher Auseinandersetzungen war Naber im Jahr 2021 vom Landratsamt Main-Tauber-Kreis vorläufig suspendiert worden. Hintergrund waren zwei Dienstaufsichtsbeschwerden. Sie soll sich auch bei einem anderen Grundstückskauf nicht an die Regeln gehalten haben.
Nachdem sie nach einer längeren Krankschreibung ins Rathaus zurückkehren wollte, wurden dort die Schlösser ausgetauscht. Daraufhin griff die Behörde aus Sorge um die Handlungsfähigkeit der Verwaltung umgehend ein und vollzog die vorläufige Dienstenthebung.
Die Suspendierung wurde später vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim für rechtswidrig erklärt. Naber nahm im Januar 2023 ihre Amtsgeschäfte wieder auf, obwohl der Gemeinderat ihren Rücktritt gefordert hatte.
Bürgermeisterin bricht in Tränen aus
Das alles sei sehr belastend für sie und ihre Familie, sagte Naber unter Tränen. „Ich habe das als sehr unmenschlich alles empfunden“, so die dreifache Mutter. „Es war schlimm“, ihre berufliche Reputation sei zerschossen worden.
Ihr Geständnis hielt das Gericht der Rathauschefin zugute. Auch dass die Tat sehr lange her und dass über den Fall öffentlich in der Presse berichtet wurde, sei zugunsten der Angeklagten gewertet worden. Als Bürgermeisterin stehe sie aber ganz oben, die Tat wiege entsprechend, so der Vorsitzende Richter.
Nabers Zeit im Rathaus endet regulär in diesem Frühjahr. In der Kleinstadt soll am 8. März neu gewählt werden. Die Bürgermeisterin will ihren Hut wieder in den Ring werfen und zur Wahl antreten.
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