Schleswig. Der katalanische Separatistenführer Carles Puigdemont bleibt auf freiem Fuß. Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig-Holstein lehnte am Dienstag einen Antrag der Generalstaatsanwaltschaft ab, den früheren Regionalpräsidenten wieder in Auslieferungshaft zu nehmen. Der Strafsenat sieht keine erhöhte Fluchtgefahr - anders als die Staatsanwaltschaft.
Die spanische Justiz wirft Puigdemont Rebellion und Veruntreuung öffentlicher Mittel vor. Hintergrund ist das Unabhängigkeitsreferendum vom Oktober 2017. Es wurde abgehalten, obwohl die Zentralregierung und Gerichte es als verfassungswidrig eingestuft hatten. Der frühere Regionalpräsident war am 25. März auf der Rückfahrt von Skandinavien nach Belgien in Schleswig-Holstein festgenommen worden.
Anlass für den Antrag der Generalstaatsanwaltschaft, ihn in Auslieferungshaft zu nehmen, waren neue Informationen der spanischen Behörden. Es geht um Videos, die Gewalt gegen spanische Polizisten zeigen. "Die Ausschreitungen hatten ein solches Ausmaß, dass die Generalstaatsanwaltschaft davon ausgeht, dass auch wegen des Vorwurfs der Rebellion auszuliefern ist", heißt es in deren Mitteilung. Am 5. April hatte das OLG den Vorwurf der Rebellion als "von vorneherein unzulässig" erklärt. Für Hochverrat als Pendant im deutschen Recht zur Rebellion fehle es am Merkmal der Gewalt.
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