Weil unter Umständen Explosionsgefahr bestand, hat die Gewerbeaufsicht der Regierung der Oberpfalz im Landkreis Cham ein Mehlsilo still gelegt. Zuvor hatte es der Eigentümer versäumt, nachzuweisen, dass von dem Silo keine Gefahr ausgeht. Weil sich der Eigentümer zudem widersetzte, muss er 5000 Euro Zwangsgeld bezahlen.
Bei einer Routineprüfung in der Bäckerei habe das Gewerbeaufsichtsamt festgestellt, "dass für die Mehlsiloanlage kein gültiger Prüfnachweis für den Explosionsschutz vorlag", heißt es in er Pressemeldung der Regierung.
Die Prüfer forderten den Bäcker daraufhin auf, die Anlage überprüfen zu lassen. "Nachdem der Bäcker dies jedoch beharrlich verweigerte, war das Gewerbeaufsichtsamt gezwungen, die Stilllegung der Anlage anzuordnen und drohte zusätzlich ein Zwangsgeld von 5000 Euro an, um den widerrechtlichen Weiterbetrieb zu unterbinden", heißt es in der Meldung weiter. Weil eine Nachkontrolle ergeben habe, dass der Bäcker die Anlage weiter nutzt, muss er das Zwangsgeld bezahlen. Inzwischen sei die Anlage aber überprüft, es bestehe keine Gefahr mehr.
Hintergrund der Auflagen ist die Eigenschaft von Mehl, als feines Staub-Luft-Gemisch hochexplosiv zu sein. Dazu kann es beim Befüllen von oder bei der Entnahme aus einem Silo kommen, heißt es in der Mitteilung weiter. Ein Funke könne dann eine heftige Explosion auslösen.
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