Cham in der Oberpfalz
13.11.2021 - 10:46 Uhr

Pendeln und Tanken: Das gilt an der tschechischen Grenze

Tschechien ist von der Bundesregierung zum Corona-Hochrisikogebiet erklärt worden. Das Landratsamt Cham weist deshalb auf die Corona-Regeln für Grenzgänger hin.

Ein Schild mit der Aufschrift "Tschechische Republik" steht kurz vor der deutsch-tschechischen Grenze. Bild: Armin Weigel/dpa
Ein Schild mit der Aufschrift "Tschechische Republik" steht kurz vor der deutsch-tschechischen Grenze.

Das Nachbarland Tschechien ist von der Bundesregierung von Sonntag an zum Corona-Hochrisikogebiet erklärt worden. Das Landratsamt Cham verwies am Freitag auf die dann geltenden Regeln im kleinen Grenzverkehr. Demnach müssen nicht geimpfte Berufspendler bei Kontrollen nachweisen können, dass sie zweimal pro Woche getestet und nicht infiziert sind, wie es in einer Mitteilung hieß. Zum Nachweis der Stellung als Berufspendler sei wie bisher eine Bescheinigung des Arbeitgebers notwendig.

Geimpfte und Genesene seien im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs mit entsprechendem Nachweis von der Anmelde-, Quarantäne- und Testpflicht ausgenommen. Als kleiner Grenzverkehr gelten Aufenthalte im Hochrisikogebiet von maximal 24 Stunden.

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Deutschland und die Welt12.11.2021
 
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