Weil bei einem Bienenbestand in Gemeinde Wald die Amerikanische Faulbrut festgestellt worden ist, hat das Chamer Landratsamt rund um Wald einen Sperrbezirk mit einem Radius von 4,5 Kilometer eingerichtet. Deshalb müssen alle Bienenstände und Bienenvölker in den Sperrbezirken vom Veterinäramt auf die Bienenkrankheit hin untersucht werden. Alle Bienenhalter im Sperrbezirk müssen sich mit ihrem jeweiligen Landratsamt in Verbindung setzen und den Standort der Bienenvölker angeben.
Vom Sperrbezirk betroffen sind nicht nur Ortschaften im Landkreis Cham, sondern auch im östlichen Landkreis Regensburg. Das teilt das Regensburger Landratsamt am Dienstag mit.
Welche Regeln im Detail gelten, ist unter anderem auf der vom Landratsamt Regensburg erlassenen Allgemeinverfügung ersichtlich:
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