Die Polizei hat in fünf Bundesländern Objekte mutmaßlicher Mitglieder der verbotenen rechtsextremen Vereinigung „Artgemeinschaft“ durchsucht. Grundlage sei ein Verfahren gegen insgesamt 15 Beschuldigte, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Halle der Deutschen Presse-Agentur. Ihnen werde vorgeworfen, die „Artgemeinschaft“ trotz eines bundesweiten Verbots fortgeführt zu haben. Zuvor hatten unter anderem der „Spiegel“ und die „Magdeburger Volksstimme“ berichtet.
Nach Angaben der Sprecherin liefen die Durchsuchungen in Sachsen-Anhalt, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen von Donnerstagmorgen bis zum Mittag. Unter anderem waren demnach Kräfte der Landeskriminalämter im Einsatz. In NRW durchsuchte die Polizei ein Objekt in Lippstadt, in Niedersachsen in der Gemeinde Jameln, wie die dpa aus Sicherheitskreisen erfuhr. In Berlin wurde die Polizei nach dpa-Informationen an zwei Objekten in Zehlendorf und Schöneberg vorstellig, in Brandenburg betrafen die Durchsuchungen jeweils ein Objekt in Potsdam und in Zossen.
Feier in Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt durchsuchten die Beamten nach dpa-Informationen auch mehrere Objekte in Gardelegen. In der Gemeinde soll im Juni ein Treffen zu einer sogenannten Sommersonnenwendefeier stattgefunden haben. Wie der „Spiegel“ berichtet hatte, soll die Polizei bei der als „privat“ deklarierten Veranstaltung die Zufahrt kontrolliert haben. Dabei sollen auch Gäste gesehen worden sein, die mit der „Artgemeinschaft“ in Verbindung gebracht werden.
Betroffen von den Durchsuchungen waren nach dpa-Informationen auch zwei AfD-Politiker in Sachsen-Anhalt, die damals an der Feier teilgenommen haben sollen. Eine Anfrage dazu ließen sie zunächst unbeantwortet. Die AfD Sachsen-Anhalt teilte mit, „dass sich die Landesspitze zu laufenden Ermittlungsverfahren derzeit nicht äußern kann, zumal mit den betroffenen Personen noch nicht gesprochen werden konnte“.
Während der Einsätze am Donnerstag sei es zu keinen besonderen Vorkommnissen gekommen, sagte die Sprecherin der halleschen Staatsanwaltschaft, auch Festnahmen habe es nicht gegeben. Es seien Beweismittel, unter anderem Unterlagen und Datenträger, sichergestellt worden. Die sollen nun ausgewertet werden.
Verbot des Vereins im April bestätigt
Die Ermittlungen hatten ihren Ausgangspunkt in Nordrhein-Westfalen, wie die Staatsanwaltschaft Detmold erklärte. Es liefen gegen ein Ehepaar in Horn-Bad Meinberg und einen Beschuldigten in Steinheim Ermittlungen wegen des Verdachts, die verbotene Organisation fortzuführen, sagte Oberstaatsanwalt Christopher Imig. Das Polizeipräsidium Bielefeld habe dann festgestellt, dass sich die drei Beschuldigten an der Sonnenwendefeier im Juni beteiligen wollten. Deshalb sei die Polizei in Sachsen-Anhalt eingeschaltet worden.
Die „Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung“, so der vollständige Name, wurde 2023 vom Bundesinnenministerium verboten. Die damalige Innenministerin Nancy Faeser (SPD) bezeichnete sie als „sektenartige, zutiefst rassistische und antisemitische Vereinigung“. Die Gruppierung klagte gegen das Verbot, das aber im April vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde.
Die „Artgemeinschaft“ wurde nach Angaben der Bundeszentrale für politische Bildung 1951 von dem Lehrer Wilhelm Kusserow gegründet. Dem Verein gehörten vor dem Verbot nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden rund 150 Menschen an. Bei Veranstaltungen, zu denen ganze Familien anreisten, tauchten teilweise auch mehr Personen auf.
Förderung der eigenen „Art“ und Hakenkreuze am Weihnachtsbaum
Verfassungsfeindlich ist der Verein aus Sicht des Bundesinnenministeriums vor allem wegen seiner rassistischen Ideologie. Die Bewegung verbreite unter dem Deckmantel eines pseudoreligiösen germanischen Götterglaubens ein gegen die Menschenwürde verstoßendes Weltbild. Zentrales Ziel sei die Erhaltung und Förderung der eigenen „Art“, was mit dem nationalsozialistischen Begriff der „Rasse“ gleichzusetzen sei.Vor Gericht hatte die „Artgemeinschaft“ versucht, sich als abgeschottete Vereinigung darzustellen. Mit Politik habe man nichts am Hut. Die Anhänger lebten ihren Glauben „im stillen Kämmerlein“, hatte ihr Anwalt damals erklärt. Sollten Inhalte dieses Glaubens verfassungsfeindlich sein, so sei auch dies von der Religionsfreiheit gedeckt.
Das überzeugte die Richter des Bundesverwaltungsgerichts jedoch nicht. Sie erklärten, die Gruppierung greife auf das Gesellschaftsmodell des Nationalsozialismus zurück. Sie sei mit Akteuren des rechtsextremen Spektrums vernetzt. Bei zahlreichen Mitgliedern sei eine „Vielzahl“ von Nazi-Devotionalien gefunden worden, zum Beispiel „großformatige Hakenkreuzfahnen“ oder Weihnachtsbaumschmuck mit Hakenkreuzen.
Warum wurden die Sicherheitsbehörden aktiv?
Dass die Menschen, die dem Verein vor der Verbotsverfügung zugerechnet wurden, weiter privat Kontakt halten, ist grundsätzlich nicht verboten. Die Sommersonnenwendefeier im vergangenen Juni gab dann aber wohl den Ausschlag dafür, dass der Anfangsverdacht eines Verstoßes gegen das Verbot begründet schien und die Durchsuchungen geplant wurden.
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