Es ist der 35. und letzte Prozesstermin am Landgericht Rostock im Fall des getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow. Die Urteilsverkündung am Dienstag stellt zumindest einen vorläufigen Abschluss in dem Mammutverfahren dar. Die wichtigsten Fragen im Überblick:
Was wird der Angeklagten vorgeworfen?
Die Staatsanwaltschaft wirft der 30-Jährigen vor, Fabian am 10. Oktober 2025 zu Hause abgeholt und wenig später an einem Tümpel südwestlich von Güstrow erstochen zu haben. Das Tatmotiv soll mit ihrer Beziehung zu Fabians Vater zusammenhängen. Die Frau hat mehrfach ihre Unschuld beteuert.
Was fordern die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage?
Die Staatsanwaltschaft fordert eine Verurteilung wegen Mordes und eine lebenslange Freiheitsstrafe sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Auch die Anwältin von Fabians Mutter, die als Nebenklägerin am Prozess teilnimmt, hat dieselben Forderungen gestellt.
Welche Mordmerkmale sieht die Staatsanwaltschaft?
Als Mordmerkmale nannte die Staatsanwaltschaft zum einen Heimtücke. Demnach geht sie davon aus, dass die Angeklagte die Arglosigkeit des Jungen ausnutzte, der ihr vertraut habe. Außerdem führt die Staatsanwaltschaft als Mordmerkmal an, die Tat sei aus sonstigen niedrigen Beweggründen erfolgt. Das sei der Fall, wenn die Beweggründe nach allgemeiner sittlicher Auffassung auf tiefster Stufe stünden und besonders verachtenswert seien. Das sieht die Staatsanwaltschaft in diesem Fall erfüllt. Fabian habe aus Sicht der Angeklagten „aus dem Weg geräumt werden“ müssen, hatte Staatsanwalt Oliver Schley gesagt. In ihrer Bemühung um die Beziehung zu Fabians Vater habe sie den Jungen als „Störfaktor“ wahrgenommen.
Was bedeutet besondere Schwere der Schuld?
Sollte das Gericht eine besondere Schwere der Schuld feststellen und ein entsprechendes Urteil rechtskräftig werden, wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach bereits 15 Jahren praktisch ausgeschlossen. Laut Staatsanwaltschaft setzt eine entsprechende Feststellung voraus, dass es sich mit Blick auf Tat und Täter um einen Ausnahmefall handelt, der besonders von anderen abweicht.
Der Angeklagten könne man zugutehalten, dass sie bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sei, hatte Schley gesagt. Eine Wiederholung einer solchen Tat in Zukunft sei zudem unwahrscheinlich.
Belastend sei hingegen ihre Beziehung zu Fabian. Dieser habe ihr blind vertraut. Zudem ist für Schley eine sogenannte Übertötung gegeben. Bereits ein Stich ins Herz sei tödlich gewesen. Die Angeklagte stach nach Überzeugung der Ankläger aber mehrfach auf ihn ein. Schley warf der Beschuldigten zudem planvolles Vorgehen vor. Außerdem sei es ihr herabwürdigendes Ansinnen gewesen, dass Wildtiere die Leiche an dem auch als Schweinesuhle bezeichneten Ort auffressen.
Was fordert die Verteidigung?
Beide Verteidiger der Angeklagten haben einen Freispruch beantragt. Die Verteidigung sei zum Ergebnis gekommen, „dass viele Fragen offenbleiben müssen und deshalb keine geschlossene Beweiskette am Ende vorliegt“, hatte Anwalt Thomas Löcker gesagt. Er berief sich auf das Prinzip „in dubio pro reo“ - im Zweifel für den Angeklagten.
Wäre auch ein anderes Urteil denkbar?
„Theoretisch kommt auch eine Verurteilung wegen Totschlags in Betracht“, erklärt Gerichtssprecherin Anne Kruse. Dies könne der Fall sein, wenn die Kammer zwar von der Täterschaft der Angeklagten überzeugt ist, aber keine Mordmerkmale erfüllt sieht. Kruse hält das aber im Falle einer Verurteilung nur für eine theoretische Möglichkeit. „Im Grunde gibt es aus meiner Sicht neben Verurteilung und Freispruch keine relevanten Optionen.“
Wie kommt das Urteil zustande?
Über das Urteil entscheiden eine Schöffin und ein Schöffe sowie drei Berufsrichter, darunter der Vorsitzende Richter Holger Schütt, ein Berichterstatter und eine Beisitzerin. Alle Stimmen wiegen gleich, wie Kruse erklärt. Da mit einer Zweidrittelmehrheit zu entscheiden sei, würden vier Stimmen für einen Schuldspruch benötigt.
In der Regel laufe es so ab, dass der Berichterstatter seinen Urteilsvorschlag präsentiert. Anschließend werde über einzelne Punkte gesprochen. „Zum Schluss wird über die Schuldfrage und die Rechtsfolge abgestimmt“, schildert Kruse. Zuerst seien die Schöffen dran, der beziehungsweise die Jüngste zuerst, danach die Beisitzerin und zum Schluss Schütt.
Was passiert am Dienstag?
Schütt wird das Urteil vortragen und anschließend die Urteilsgründe. Kruse schätzt, dass die zusammenfassende mündliche Begründung wegen des Umfangs der Beweisaufnahme zwei bis drei Stunden dauern wird.
Ist der Fall damit beendet?
Wahrscheinlich nicht. Die Parteien haben die Möglichkeit, Revision einzulegen. Dann müsste der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden. Im Rahmen einer Revision werden nicht etwa die Beweisaufnahmen neu aufgerollt. Es wird vielmehr geprüft, ob der Prozess und das Urteil rechtsfehlerfrei sind. Der BGH entscheidet in aller Regel solche Fälle im schriftlichen Verfahren. Nur in etwa fünf Prozent der Revisionen in Strafsachen entscheidet er eigenen Angaben zufolge aufgrund einer Hauptverhandlung durch Urteil.
Die Angeklagte hat im Rahmen ihres letzten Wortes nach den Plädoyers bereits angekündigt, bis vor das nach ihren Worten höchste Gericht zu gehen. „Ich werde so lange kämpfen, bis ich wieder auf freiem Fuß bin“, hatte sie gesagt. Im Falle eines Freispruchs dürften wahrscheinlich die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage Revision einlegen.
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