Dies bestätigte Bundespolizei-Sprecher Matthias Knott auf Nachfrage. Es handle sich „nach wie vor um einen sehr komplexen Vorgang“: Die Prüfung durch das Justitiariat der Bundespolizei sei noch nicht abgeschlossen. Inzwischen sei auch das Landtagsamt eingebunden.
Welchen konkreten Vorwurf man Löw macht, wollte Knott nicht preisgeben. Schon zweimal wurde die Schwelle für ein Disziplinarverfahren nicht erreicht. Einmal ging es um ein Wahlkampfvideo, das Löw vor dem Inspektionsgebäude der Landespolizei Tirschenreuth zeigt. Einmal ging es um Äußerungen des früheren Bundespolizisten über die Situation an der Grenze 2015.
Löw ist nicht mehr im Dienst, sondern war aufgrund seines Gesundheitszustands 2017 mit 27 Jahren vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden. Regelmäßig erfolgen ärztliche Überprüfungen. Er selbst betonte stets, dass er wieder in den Dienst zurückgeholt werden könne und daher zurecht als Beruf „Polizist“ angab. Der Landtag führt ihn als „Bundespolizist a. D.“.
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