Bundespolizisten haben am 23. November ein Auto an der Grenze zu Tschechien aufgehalten und sind dabei auf Drogen, Waffen und gestohlene Dokumente gestoßen. Am frühen Nachmittag kontrollierten die Beamten am Grenzübergang Furth am Wald ein Fahrzeug mit vier Insassen. Die 21-jährige Fahrerin musste sich aufgrund geweiteter Pupillen einem Drogenschnelltest unterziehen. Das Ergebnis: die Frau hatte Kokain genommen. Gegen sie laufen jetzt Ermittlungen wegen Führens eines Kraftfahrzeugs unter Einfluss berauschender Mittel.
Auch der 39-jährige Beifahrer machte sich strafbar, da er einen gestohlenen ungarischen Reisepass vorzeigte. Der Mann kommt allerdings wie die restlichen kontrollierten Personen aus Tschechien, berichtet die Bundespolizeiinspektion Waldmünchen. Zudem trug er Pfefferspray, einen Elektroschocker und einen Schlagring bei sich. Er muss sich wegen Missbrauchs von Ausweisen und Verstößen gegen das Waffengesetz verantworten.
Bei einer 18-Jährigen, die auf der Rückbank des Autos saß, fand die Grenzpolizei ebenfalls Pfefferspray. Außerdem hatte sie einen Flaschenöffner dabei, der sich bei genauer Betrachtung als Messer entpuppte. Gegen die Frau laufen nun ebenfalls Ermittlungen aufgrund von Verstößen gegen das Waffengesetz.
Dem letzten Mitfahrer, einem 33-Jährigen, konnten vor Ort keine verbotenen Gegenstände zugeordnet werden. Dennoch laufen gegen ihn und die drei anderen Personen noch weitere Ermittlungen. Im Auto lagen nämlich zwei tschechische und ein slowakischer Personalausweis sowie mehrere Bank- und Versicherungskarten. Eine Nachfrage bei den tschechischen Behörden ergab, dass ein Teil der Karten bei Handtaschendiebstählen in Pilsen entwendet wurde. Dazu kommen Tütchen voller Amphetamin und Marihuana. Allesamt stritten sie den Besitz ab, weshalb die Staatsanwaltschaft Regensburg ein Ermittlungsverfahren wegen Unterschlagung und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gegen die vier anordnete.













Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.