Beamte der Bundespolizei kontrollierten am Freitagnachmittag, 30. September, gegen 16.30 Uhr in Furth im Wald in der Böhmerstraße einen 17-jährigen Mopedfahrer. Sie staunten nicht schlecht, als sie in den Rucksack des Jugendlichen schauten: insgesamt rund 1,2 Kilogramm Feuerwerkskörper waren darin verstaut. Da diese in Deutschland nicht zugelassen sind, stellte sie die Polizei sicher. Eigenen Angaben zufolge hatte der 17-Jährige die Ware in Tschechien gekauft, so die Polizei am Dienstag. Das Bundespolizeirevier Furth im Wald ermittelt wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz und informierte das zuständige Jugendamt. Nach Verständigung der Mutter durfte der Jugendliche wieder nach Hause fahren.
Die Polizei warnt vor verbotenen Feuerwerkskörpern: Nicht zugelassenes Feuerwerk ist um ein Vielfaches gefährlicher als geprüfte Pyrotechnik. Die gesundheitlichen Folgen von illegalem Feuerwerk können enorm sein – bis hin zum Verlust von Gliedmaßen. Der Besitz und die Einfuhr von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ist in Deutschland verboten. Die Verstöße gegen das Sprengstoff- oder Zollrecht können mit einer Geld- und Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft beziehungsweise mit einer Geldbuße belegt werden. Außerdem müssen die beschlagnahmten Feuerwerkskörper kostenpflichtig entsorgt werden.













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