Beamte der Polizeiinspektion Furth im Wald finden in einem Fahrzeug Waren, die mit "Fruit Cake" oder "Harlequin" gekennzeichnet sind und Cannabisdolden beinhalten. Ermittlungen haben nun ergeben, dass Lebensmittel wie diese oder etwa auch „Cannabis Bears“ in Tschechien frei erhältlich sind. Diese Produkte seien in Deutschland jedoch verboten, da die Waren gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen, teilt die Polizei mit. Sie möchte daher besonders Touristen vor einer Mitnahme derartiger Waren von Tschechien nach Deutschland warnen.
Schleierfahnder stellen "Fruit Cake" sicher
Bereits Anfang des Jahres haben Schleierfahnder der Polizeiinspektion Furth im Wald ein Pärchen kontrolliert, die auf dem Weg von Tschechien nach Deutschland waren. Polizisten fanden bei dem Paar mehrere Schraubverschlussgläser, die mit "Fruit Cake" oder "Cannatonic“ beschriftet waren. "Darin enthalten waren Cannabisdolden", heißt es im Polizeibericht. Die beiden Beschuldigten hätten angegeben, die Ware kurz zuvor in Tschechien in einem Supermarkt legal erworben zu haben.
An der tschechischen Grenze gebe es Supermärkte, die neben „normalen Tabakwaren“ auch Utensilien zum Konsum von Betäubungsmitteln oder Cannabisprodukte zum freien Kauf anbieten. Laut Polizeibericht soll es sich "um sogenanntes technisches Cannabis oder auch Nutzhanf handeln, in welchem sich fast ausschließlich das nicht verbotene Cannabinoid Cannabidiol (CBD) befindet".
Es kann Verstoß nach Betäubungsmittelgesetz vorliegen
"Nach vorliegenden Erkenntnissen werden aufgrund der Grenzlage insbesondere auch Touristen (aus anderen Ländern angesprochen) und auf die Angebote aufmerksam gemacht. Den meisten Käufern ist zu dem Zeitpunkt nicht bewusst, dass bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein Verstoß nach dem Betäubungsmittelgesetz vorliegen kann", sagt Franziska Meinl vom Polizeipräsidium Oberpfalz. "Wie durch das Gutachten im geschilderten Fall festgestellt wurde, war der in Deutschland geltende Grenzwert für THC nach dem Betäubungsmittelgesetz überschritten", erklärt Meinl.
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Die Polizei Oberpfalz möchte darauf hinweisen, dass Cannabisprodukte in Tschechien zwar legal erworben werden können, bei einer Einfuhr nach Deutschland allerdings strafrechtliche Konsequenzen die Folge sein können. Die Einfuhr von Betäubungsmitteln (nach dem Betäubungsmittelgesetz) stellt eine Straftat, mindestens aber ein Vergehen dar und wird zur Anzeige gebracht, teilt die Polizei mit.
















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