Wegen eines Autorennens mit dem Tod von zwei Menschen als Folge sind zwei junge Männer vom Landgericht Köln zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Der eine von ihnen bekam fünf, der andere viereinhalb Jahre nach Jugendstrafrecht. Die Strafen gehen deutlich über die Forderungen der Staatsanwaltschaft hinaus.
Richter: Dies war kein Unfall, sondern ein Verbrechen
„Wir haben überhaupt keinen Zweifel daran, dass Sie damals ein Rennen gefahren sind“, sagte der Vorsitzende Richter Tilman Müller zu den beiden 22 Jahre alten Angeklagten. Dies sei kein tragischer Unfall gewesen, sondern hier seien zwei Menschen einem Verbrechen zum Opfer gefallen. „Das kann man sich nicht irgendwie schönreden“, so der Richter.
Man könne sich zum Teil darüber streiten, was unter den Begriff „Rennen“ falle, aber dass in diesem Fall der Tatbestand dessen erfüllt sei, was der Gesetzgeber unter einem Autorennen verstehe, stehe außer Zweifel. Es habe zwar keinen Startpunkt und keine Zielfahne gegeben, aber es sei an jenem Abend darum gegangen, wer der Schnellste sei.
Die beiden heute 22-Jährigen waren im Dezember 2023 spätabends bei Dunkelheit auf der Autobahn 555 mit Geschwindigkeiten von 200 Kilometern pro Stunde unterwegs. Eines der hochmotorisierten Fahrzeuge rammte dabei einen Kleinwagen, in dem eine Mutter und ihre erwachsene Tochter saßen. Das Auto explodierte, beide Frauen starben. Die Tochter war 23 Jahre alt.
Gericht vermisste ehrliches Geständnis der Angeklagten
Richter Müller sagte, die beiden Angeklagten hätten sicher nicht den Vorsatz gehabt, Menschen zu töten. Aber sie hätten es durchaus in Kauf genommen. „Die Gefahr war Ihnen schon klar.“
Als strafverschärfend wertete das Gericht, dass die beiden Angeklagten „kein echtes Geständnis“ abgelegt hätten. Sie hatten zwar zugegeben, zu schnell gefahren zu sein, aber bestritten, ein Autorennen gemacht zu haben.
Die Staatsanwaltschaft hatte für die beiden Angeklagten Jugendstrafen von drei Jahren beziehungsweise zwei Jahren und acht Monaten gefordert. Der Verteidiger des einen Angeklagten plädierte nach Gerichtsangaben auf Freispruch und sonst auf eine Bewährungsstrafe, der Verteidiger des anderen ebenfalls auf eine Bewährungsstrafe.
Zu den deutlich höheren Strafen des Gerichts sagte Müller, man sei sich bewusst, dass fünf Jahre fast ein Viertel des bisherigen Lebens der Angeklagten seien. Genauso richtig sei aber auch, dass sie nach Verbüßung der Haftstrafe noch eine Perspektive hätten - die ungefähr gleich alte 23-jährige Frau in dem Kleinwagen habe eine solche Perspektive nicht mehr. Ihr Leben sei zu Ende. Was sie an jenem Abend an Leid verursacht hätten, sei den beiden Männern bis heute nicht klar, kritisierte der Richter. Er hoffe, dass sie während der Haft zu einer anderen, ehrlicheren Haltung zu der Tat und ihrer Verantwortung finden würden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann Revision eingelegt werden.
© dpa-infocom, dpa:260422-930-978033/2













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