22.03.2022 - 15:34 Uhr

Kabinett lässt Corona-Regeln noch offen

Was gilt in Bayern nach dem 2. April? Das bayerische Kabinett lässt das noch offen und stellt Forderungen an die Bundesregierung.

Markus Söder (CSU), Ministerpräsident von Bayern, vor Beginn der Online-Sitzung des Kabinetts. Bild: Peter Kneffel/dpa
Markus Söder (CSU), Ministerpräsident von Bayern, vor Beginn der Online-Sitzung des Kabinetts.

Die bayerische Staatsregierung lässt vorerst offen, wie es mit den Corona-Regeln nach dem 2. April weitergeht - und fordert von der Bundesregierung erneut klare und bundesweit einheitliche Maßstäbe dafür. Staatskanzleichef Florian Herrmann und Gesundheitsminister Klaus Holetschek (beide CSU) wollten sich nach einer Videoschalte des Kabinetts am Dienstag noch nicht dazu äußern, ob und wie der Freistaat von der neuen Hotspot-Regelung im Bundesinfektionsschutzgesetz Gebrauch machen könnte. Ziel müsse erst einmal sein, dass es hierfür bundeseinheitliche Kriterien gebe.

Nach der neuen Rechtslage und unter Nutzung einer Übergangsfrist wie in Bayern enden die allermeisten Corona-Beschränkungen automatisch am 2. April, insbesondere Corona-Zugangsregeln wie 2G und 3G. Es bleiben dann lediglich noch Maskenpflichten in Pflegeheimen, Kliniken, im Nah- und Fernverkehr sowie Testpflichten in Pflegeheimen und Schulen.

Sollte sich die Corona-Lage regional verschärfen, können die Länder per Landtagsbeschluss zwar wieder strengere Regeln einführen - doch Details wurden im neuen Gesetz offen gelassen. Dort heißt es als Voraussetzung für die Hotspot-Regelung, eine „konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage“ bestehe etwa dann, wenn „auf Grund einer besonders hohen Anzahl von Neuinfektionen oder eines besonders starken Anstiegs an Neuinfektionen eine Überlastung der Krankenhauskapazitäten in der jeweiligen Gebietskörperschaft droht“. Konkrete Parameter dafür finden sich im Gesetz allerdings nicht.

Holetschek kritisierte, schon zwischen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) gingen die Meinungen und öffentlichen Äußerungen auseinander, ob man im Notfall auch ein ganzes Bundesland zum Hotspot erklären könnte. Diesen Widerspruch müssten die Ampel-Parteien dringend auflösen. Man befinde sich aktuell in einem äußerst unbefriedigenden Zustand.

Holetschek brachte als mögliche Lösung auch ins Gespräch, die Übergangsfrist, die eigentlich am 2. April ausläuft, angesichts der aktuellen Corona-Zahlen zu verlängern. Diese Frist ist allerdings ausdrücklich im neuen Infektionsschutzgesetz festgeschrieben worden.

© dpa-infocom, dpa:220322-99-627020/2

 
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