Ein Problem mit dem Thema Hartz IV ist, dass sich öffentlich dazu in der Regel selten diejenigen äußern, die tatsächlich auch davon leben müssen. Ein anderes Problem ist, dass "Hartz-IV-Empfänger" mittlerweile fast schon als Schimpfwort benutzt wird - oft schwingt der Unterton mit, dass die Betroffenen selbst daran schuld sind, dass sie "dem Staat auf der Tasche liegen". Und so wird ganz automatisch immer von oben herab über die Menschen geredet, die mit dem Arbeitslosengeld II über die Runden kommen müssen.
Dabei sind die einzelnen Schicksale viel zu unterschiedlich, um über einen Kamm geschoren zu werden. Niemand weiß das besser als die Sachbearbeiter in den Arbeitsagenturen vor Ort. Sie müssen am Ende entscheiden, ob sie einen notorischen Verweigerer oder eine arme Seele vor sich haben, die arbeiten will, aber einfach nicht kann. Um dosierten Druck auszuüben, brauchen sie die passenden Instrumente - und die bestehenden Sanktionsmöglichkeiten sind dafür wohl zu grobschlächtig.
Ob dem tatsächlich so ist, muss jetzt das Bundesverfassungsgericht klären. Es hat abzuwägen zwischen dem berechtigten Anspruch des Staates, für Hartz IV eine Gegenleistung einzufordern und dem ebenso berechtigten Anspruch der Betroffenen auf eine faire Behandlung. Die SPD hat es in zwei Großen Koalitionen nicht geschafft, das von ihr in die Welt gesetzte Hartz-Konzept gerechter zu machen. Jetzt muss erneut Karlsruhe dort eingreifen, wo die Politik nicht in die Gänge kommt.













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