Update 19.06.2026 - 14:39 Uhr

Kein Schmerzensgeld für Missbrauch

Als die ersten Schmerzensgeld-Forderungen von Missbrauchsopfern gegen die katholische Kirche bekannt wurden, erwarteten einige eine Klagewelle. Doch passiert ist wenig. Warum?

Zu lange her, verjährt: Das Landgericht Regensburg hat die Schmerzensgeld-Klage eines früheren Mitgliedes der Domspatzen abgewiesen. Der Mann bekam vom Bistum Regensburg Anerkennungsleistungen, weil seine Angaben zum sexuellen Missbrauch und zu Misshandlungen in den frühen 1990er Jahren in der Vorschule des weltberühmten Knabenchors glaubwürdig erschienen. Doch vor Gericht geht er nun leer aus. Gefordert hatte er rund 400.000 Euro Schmerzensgeld und Verdienstausfall - plus Schadenersatz. 

„Eindruck, ihr Leid werde rechtlich nicht anerkannt“

„Es erscheint nachvollziehbar, wenn bei Betroffenen, denen unter Verweis auf die Verjährung kein Schmerzensgeld zugesprochen wird, der Eindruck entsteht, ihr Leid werde rechtlich nicht anerkannt“, heißt es in der Urteilsbegründung der zuständigen Gerichtskammer. „Die Kammer möchte jedoch betonen, dass mit dem Ausspruch, die Taten seien verjährt, keine Entscheidung über das grundsätzliche Bestehen von Ansprüchen des Klägers gegen das beklagte Bistum verbunden ist.“

Ob diese Ansprüche grundsätzlich bestehen oder nicht, ist aus Sicht des Gerichts vor dem Hintergrund der Verjährungsfrist für die Bewilligung eines Schmerzensgeldes zweitrangig. 

Grundsatzproblem Verjährung

Die Verjährung ist aus Sicht von Kirchenrechtler Thomas Schüller auch der Grund, warum es nur so wenige Zivilprozesse gegen die katholische Kirche gibt. Inzwischen „gehen nun samt und sonders alle Bischöfe dazu über, die Verjährung geltend zu machen“, sagt er. „Die Betroffenen erleben diese Einlegung der Verjährung als große Ungerechtigkeit und erneute Abweisung und sind darüber verständlich sehr enttäuscht.“

Im Regensburger Fall hatte das Bistum nach Gerichtsangaben beantragt, die Klage in dem Zivilprozess abzuweisen - und sich dabei nicht nur auf Verjährung berufen. „Es bestritt sämtliche vom Kläger behaupteten Missbrauchshandlungen mit Nichtwissen“, heißt es in der Mitteilung des Landgerichts Regensburg. „Das heißt, dass das Bistum die Missbrauchshandlungen nicht als unwahr darstellte, sondern zum Ausdruck brachte, dass es nicht wisse, was damals geschehen sei.“

Opfervertreter nennen Zivilrecht „opferfeindlich“

Das deutsche Zivilrecht sei „in der Praxis sehr opferfeindlich und bevorzugt Unternehmen ebenso wie eben die Kirchen und ihre Einrichtungen, wenn sie verklagt werden“, sagt Matthias Katsch, Sprecher der Opferinitiative Eckiger Tisch. „Die Beweispflicht fällt voll auf die Seite des Klägers, das Bistum muss einfach nur erklären, dass man nichts genaues weiß. Und selbst das müssen sie nicht beweisen, weil sie ihre Archive nicht öffnen müssen.“

Nach wenigen großen, medial viel beachteten Prozessen ist es inzwischen ziemlich ruhig geworden um die Frage, inwiefern katholische Bistümer zu Schmerzensgeldzahlungen verpflichtet werden können. Zwar haben die Bistümer im Freistaat im Rahmen freiwilliger Anerkennungsleistungen Gelder in Millionenhöhe an Betroffene gezahlt - allein im Bistum Augsburg waren es bislang 5,8 Millionen und in der Erzdiözese München und Freising knapp 2,6 Millionen. Gerichtlich zugebilligtes Schmerzensgeld wurde aber nicht gezahlt. 

Klage auch in Bamberg abgewiesen

Das Landgericht Bamberg wies kürzlich ebenfalls eine Klage ab, an den großen Landgerichten in München und Nürnberg sind keine Verfahren dieser Art bekannt. Nach Angaben der Sprecher der katholischen bayerischen Bistümer läuft bislang neben dem Regensburger Fall, bei dem der Kläger noch Rechtsmittel einlegen kann, nur noch ein einziger Zivilprozess dieser Art: am Landgericht Traunstein.

Im Streit um Schmerzensgeld für einen früheren Ministranten wegen sexuellen Missbrauchs sucht das Erzbistum München und Freising dort nach Gerichtsangaben inzwischen eine Einigung. Die Parteien befänden sich „in außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen“, sagte ein Sprecher des Landgerichts Traunstein der Deutschen Presse-Agentur. 

Der Zivilprozess um die Geldforderungen gegen das Bistum, das sich in dem Fall explizit nicht auf Verjährung berufen wollte, hatte vor inzwischen drei Jahren begonnen. 

Eines von vielen Opfern des Skandalpriesters H.

Der Kläger gibt in dem Verfahren an, von dem Wiederholungstäter Priester H. in Garching an der Alz missbraucht worden zu sein. 

Er ist damit eines von zahlreichen Opfern des Skandalpriesters, dessen Fall der wohl bekannteste aus dem vor einigen Jahren vorgestellten Gutachten zu sexueller Gewalt im katholischen Erzbistum München und Freising ist. Mindestens 300.000 Euro Schmerzensgeld verlangte der frühere Ministrant zu Prozessbeginn von dem Täter und vom Erzbistum - und Schadenersatz.

Papst Benedikt als Beklagter

Das Verfahren hatte vor allem darum internationale Schlagzeilen gemacht, weil zu Beginn auch der inzwischen verstorbene Papst Benedikt XVI. als Beklagter geführt worden war. Als damaliger Kardinal Joseph Ratzinger war er Erzbischof von München und Freising, als der betreffende Priester in sein Bistum versetzt wurde. 

Außerdem unterzeichnete er später als Präfekt der mächtigen Glaubenskongregation in Rom einen Brief, in dem er jenem Priester gestattete, die Heilige Messe mit Traubensaft statt Messwein zu feiern. Das Münchner Erzbistum hatte mit dem Hinweis, dass der Mann gegenüber Kindern übergriffig wurde, wenn er trank, um die Ausnahmeregelung gebeten.

Wusste der Papst vom Missbrauch? 

Im Antwortschreiben Ratzingers sehen seine Kritiker den unmittelbaren Beweis dafür, dass er über den Fall Bescheid wusste und nichts dagegen unternahm, dass der Priester weiter in der Seelsorge eingesetzt wurde, wo er weiter Kinder missbrauchte. Das Verfahren gegen Ratzinger wurde nach seinem Tod abgetrennt, weil seine Rechtsnachfolge unklar war. Ob und wann es zu einer außergerichtlichen Einigung kommen soll, ist nach Gerichtsangaben unklar. 

Der Kläger, der nach dem Missbrauch durch den Priester psychisch erkrankt ist, an Süchten leidet und auch strafrechtlich in Erscheinung trat, durfte nach Angaben seiner Unterstützer das Gefängnis verlassen, um sich einer Trauma- und Suchttherapie in einer Klinik zu unterziehen. 

Katsch sagt: „Die Realität des deutschen Zivilrechts hat schnell vielen Betroffenen den Mut genommen, sich auch auf den Klageweg zu machen.“

© dpa-infocom, dpa:260619-930-249580/2

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