Die Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei Regensburg ermitteln gegen acht Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren Lappersdorf und Kleinprüfening im Fall der fahrlässigen Tötung. Laut Staatsanwaltschaft durchsuchten Polizeibeamte die beiden Feuerwachen sowie Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren Lappersdorf und Kleinprüfening. Auch bei zwei Beschuldigten waren sie vor Ort, um Beweismittel zu sichern. Zudem sollen die Kommandostrukturen, die Ausbildung der beteiligten Personen intensiv durchleuchtet werden und "beweiskräftige Unterlagen" sichergestellt werden, heißt es vonseiten der Staatsanwaltschaft.
Verdacht auf fahrlässige Tötung
Am 29. Juli musste eine 75-Jährige aus medizinischen Gründen mittels Schleifkorbtrage aus dem zweiten Stock eines Hauses des Sinzinger Ortsteils Riegling gerettet werden. Nachdem die Trage allerdings freischwebend an der Drehleiter angebracht war, kippte diese und die Frau stürzte circa fünf Meter zu Boden. Hierbei erlitt sie tödliche Verletzungen.
Erste Vorermittlungen mittels Videoanalyse
Im ersten Schritt der Ermittlungen holte sich die Staatsanwaltschaft die Meinung eines technischen Sachverständigen ein. Dieser wertete sowohl Bild- als auch Videomaterial aus. Es besteht der Anfangsverdacht, "dass die Geschädigte bei der Rettung in falscher Position in die Schleifkorbtrage verbracht wurde, sodass sich der Kopf am Fußteil der Trage befand", heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft Regensburg. Dies habe dazu geführt, dass sich der Schwerpunkt der Schleifkorbtrage an der Drehleiter hängend verlagerte, sodass die Geschädigte aus der Trage glitt und zu Boden stürzte. Zudem hätten die Einsatzkräfte vier vorhandene, quer verlaufende Sicherungsgurte nicht verwendet.
Derzeit keine weiteren Auskünfte
Laut Sebastian Stitzinger, stellvertretender Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Regensburg, bewegt sich der Strafrahmen für eine fahrlässige Tötung zwischen einer Geldstrafe und fünf Jahren Haft. Stitzinger wollte am Dienstagabend auf Nachfrage keine Auskunft darüber geben, was den Ausschlag für den Anfangsverdacht gab und hält sich auch bezüglich weiterer Angaben zum gescheiterten Rettungsversuch der 75-Jährigen bedeckt. So bleibt die Frage, nach der Ursache des Feuerwehreinsatzes ebenso unbeantwortet, wie die Frage nach der Wahl des Rettungsweges. Warum wurde versucht, die Frau schwebend über die Drehleiter zu retten und sie nicht über die Treppen im Haus getragen? Dies seien "Fragen zu den Einzelheiten der laufenden Ermittlungen, zu welchen zum jetzigen Zeitpunkt leider keine weiteren Auskünfte erteilt werden können", schreibt der Staatsanwalt in seiner Antwort. Polizei und Staatsanwaltschaft bemühten sich um "eine möglichst weitgehende Aufklärung des Vorfalls". Bis dahin gelte weiterhin die Unschuldsvermutung gegen die acht Beteiligten.















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