24.07.2026 - 15:42 Uhr

Löhne gesichert – was bedeutet Insolvenzantrag noch?

Eigenverwaltung statt Regelinsolvenz: Varta setzt auf Sanierung und hofft auf das Vertrauen von Gläubigern und Gericht. So soll es nun weitergehen.

Varta steht am Scheideweg. Nachdem ein früherer Sanierungsversuch gescheitert ist, hat das Unternehmen Insolvenz in Eigenverwaltung beim Amtsgericht Stuttgart beantragt. Eine Entscheidung darüber soll in den kommenden Tagen fallen, wie das Gericht mitteilte.

Das Unternehmen beschäftigt nach eigenen Angaben rund 3.260 Menschen, viele davon am Stammsitz in Ellwangen. Die wichtigste Nachricht für die Beschäftigten: „Für die Mitarbeitenden bedeutet das, dass auch nach der Insolvenzantragstellung Löhne und Gehälter weiterbezahlt werden“, teilte das Unternehmen mit. Die baden-württembergische IG Metall- Bezirksleiterin Barbara Resch sagte, Varta sei ein Traditionsunternehmen seit 139 Jahren, „es wäre ein schwerer Fehler, es jetzt vor allem nach den Renditeinteressen von Banken und Finanzakteuren zu behandeln.“

Sanierung steht im Mittelpunkt

Die Insolvenz in Eigenverwaltung unterscheidet sich vom klassischen Insolvenzverfahren. Denn: Sie ist ein besonderes Verfahren zur Sanierung von Unternehmen, bei dem die Geschäftsführung im Amt bleibt und die Kontrolle über das operative Geschäft behält, wie der Verband der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands erläutert.

 Im Gegensatz zur klassischen Regelinsolvenz wird kein externer Insolvenzverwalter eingesetzt, sondern ein Sachwalter. Er habe die wirtschaftliche Lage des Schuldners zu prüfen und während der Eigenverwaltung seine Geschäftsführung sowie die Ausgaben für die Lebensführung zu überwachen. „Stellt er Umstände fest, die erwarten lassen, dass die Fortsetzung der Eigenverwaltung zu Nachteilen für die Gläubiger führen wird, so hat er dies unverzüglich dem Gläubigerausschuss und dem Insolvenzgericht anzuzeigen.“

Der Sachwalter war nach Unternehmensangaben bei der Information der Mitarbeiter über die Lage bei Varta per Video zugeschaltet. Mit der Eigenverwaltung wird regelmäßig eine Sanierung angestrebt. „Im Verbund mit einem Insolvenzplan kann sie zum Erhalt des Unternehmens beitragen, wenn es gelingt, das Vertrauen der Gläubiger und des Gerichts für eine solche Lösung zu erhalten.“

Verband der Insolvenzverwalter zur Eigenverwaltung

© dpa-infocom, dpa:260724-930-433671/1

Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Klicken Sie hier für mehr Artikel zum Thema:
Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.