Bei medizinischen Behandlungen kommt es gelegentlich zu Fehlern - manche mit erheblichen Folgen. Der Medizinische Dienst Bayern hat im vergangenen Jahr 1.780 Vorwürfe zu Behandlungsfehlern gutachterlich geprüft. In 608 Fällen bestätigte sich ein Fehler, in 451 Fällen war der Behandlungsfehler ursächlich für einen gesundheitlichen Schaden. Das geht aus der Jahresstatistik 2025 des Medizinischen Dienstes Bayern hervor.
Fast die Hälfte mit dauerhaften Folgen
Bei fast der Hälfte der 451 Fälle hatten Patientinnen und Patienten dauerhafte Folgen zu tragen. Es gab 33 Todesfälle. Der prozentuale Anteil der Behandlungsfehler, die einen Schaden verursachten, blieb dabei den Angaben zufolge in den vergangenen Jahren auf einem etwa gleichbleibenden Niveau.
Gutachten hilft Ansprüche geltend zu machen
„Für Patientinnen und Patienten ist die Aufklärung eines Behandlungsfehlervorwurfs entscheidend, um das Geschehene verarbeiten zu können“, sagte Christine Adolph, stellvertretende Vorstandsvorsitzende und Leitende Ärztin beim Medizinischen Dienst Bayern. Die Gutachten könnten Betroffenen Gewissheit verschaffen und ihnen helfen, Ansprüche auf Schadenersatz geltend zu machen.
Eine medizinische Behandlung muss dem allgemein anerkannten fachlichen Standard entsprechen. Andernfalls sprechen Mediziner und Juristen von einem Behandlungsfehler. Ist dieser ursächlich für einen Schaden, haben Betroffene Anspruch auf Schadenersatz.
Orthopädie und Unfallchirurgie vorn
Die meisten bestätigten Fehler entfielen mit 28,1 Prozent auf Orthopädie und Unfallchirurgie, gefolgt von Pflege (12,3 Prozent), Frauenheilkunde und Geburtshilfe (8,7 Prozent) sowie Zahnmedizin (5,9 Prozent). Die Häufigkeit in diesen Bereichen sei vor allem darauf zurückzuführen, dass fehlerbedingte Gesundheitsschäden dort für Betroffene leichter zu erkennen seien. Eine allgemein höhere Fehlerhäufigkeit lasse sich daraus nicht zwingend ableiten.
16 „Never Events“
Im Freistaat wurden 2025 auch 16 sogenannte „Never Events“ registriert, besonders schwerwiegende Vorfälle, die bei Einhaltung etablierter Sicherheitsstandards nicht auftreten sollten. Dazu zählen etwa schwerwiegende Medikationsfehler, unbeabsichtigt im Körper zurückgebliebene Fremdkörper nach Operationen oder Verwechslungen von Patienten.
Adolph forderte eine anonymisierte und sanktionsfreie Meldepflicht für solche Vorfälle. „Nicht die Frage, wer etwas getan hat, sondern die Frage, warum und wie etwas passiert ist, hilft uns nachhaltig, die Patientensicherheit zu erhöhen.“
Auch wirtschaftliche Folgen
Auch die wirtschaftlichen Folgen von Behandlungsfehlern seien erheblich. Zusätzliche Behandlungen, Arbeitsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit könnten hohe Folgekosten verursachen. Nach Schätzungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) entfallen den Angaben des Medizinischen Dienstes zufolge in hochentwickelten Ländern rund 15 Prozent der Kosten der stationären Versorgung auf vermeidbare Gesundheitsschäden.
© dpa-infocom, dpa:260820-930-556468/1



















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