München
23.12.2025 - 12:28 Uhr

Das ändert sich 2026 in Bayern

Zum neuen Jahr oder im Laufe des Jahres treten in Bayern einige Neuerungen und Gesetze in Kraft. Einige werden sich im Geldbeutel vieler Menschen bemerkbar machen.

Kein Familiengeld mehr, dafür aber der Wassercent und auch die Mietpreisbremse gilt künftig in mehr bayerischen Kommunen: Dies und mehr ändert sich im Freistaat im neuen Jahr, wenn auch nicht alles ab 1. Januar. Ein Überblick:

Familiengeld läuft aus

Familien mit kleinen Kindern erhalten in Bayern künftig weniger Geld vom Staat: Das Kabinett hat das bayerische Familiengeld und das Krippengeld gestrichen. Betroffen sind alle Eltern, deren Kinder seit 1. Januar 2025 geboren wurden.

Konkret: Wer bereits Familiengeld oder Krippengeld bezieht, ist von der Streichung nicht betroffen. Das heißt: Eltern mit Kindern, die vor 2025 geboren wurden, erhalten weiterhin das Familiengeld, bis die Kinder das dritte Lebensjahr vollendet haben. Alle anderen, also Eltern jener Kinder, die in diesem Jahr geboren wurden oder erst noch auf die Welt kommen werden, erhalten kein Familiengeld mehr.

Bisher hatten Eltern über zwei Jahre hinweg allein fürs erste Kind 6.000 Euro Familiengeld bekommen. Und auch das Krippengeld, das Familien bei Kindergartenbeiträgen entlastete, entfällt.

Ein als Ersatz angekündigtes sogenanntes Kinderstartgeld – eine Einmalzahlung für alle ab 2025 geborenen Kinder in Bayern – wurde ebenfalls kurzfristig gestrichen. Sämtliches Geld soll in die unter hohen Ausgaben ächzenden Kindertagesstätten fließen, in Personal, Ausstattung und Betriebskosten.

Nur noch halb so viel Landespflegegeld

Auch Familien von Pflegebedürftigen in Bayern haben künftig weniger im Geldbeutel: Das Landespflegegeld, eine freiwillige Leistung des Freistaats, wird angesichts knapper Kassen von bisher 1.000 auf 500 Euro pro Jahr gesenkt.

Konkret: Für 2025 werden Pflegebedürftigen in Bayern ab Pflegegrad 2 noch die vollen 1.000 Euro Landespflegegeld ausbezahlt. Wer die Leistung schon länger bezieht, bekommt die 1.000 Euro für 2025 letztmalig Anfang 2026 ausbezahlt. Für Menschen, die ab dem 1. Januar einen Antrag stellen, erfolgt die Auszahlung in Höhe von dann nur noch 500 Euro nach Angaben eines Ministeriumssprechers zu Beginn des Folgejahres, also Anfang 2027.

Wassercent: Rund fünf Euro mehr im Jahr für Verbraucher

Der sogenannte Wassercent kommt: Private Wasserverbraucher in Bayern müssen ab Mitte 2026 mit zusätzlichen Kosten von durchschnittlich rund fünf Euro pro Person und Jahr rechnen. Denn nach dem kürzlich final beschlossenen Gesetzentwurf muss jeder, der Grundwasser entnimmt oder verbraucht, künftig eine Abgabe von einheitlich zehn Cent pro Kubikmeter dafür bezahlen.

Privatpersonen wird der Wassercent nicht direkt in Rechnung gestellt, sondern dem Wasserversorger – der das Entgelt aber auf die Kunden umlegen dürfte. Gemessen am durchschnittlichen Verbrauch von knapp 140 Litern pro Person und Tag kommen auf Privathaushalte eben fünf Euro pro Person und Jahr zu.

Es gibt aber eine ganze Reihe von Ausnahmen – jedoch nicht für Privatpersonen. Die gesetzlich verankerte Freimenge von 5.000 Kubikmetern gilt nur für den Wasserversorger, für Wasserzweckverbände und Nutzer eigener Brunnen, für Unternehmen und die Industrie. Auch für bestimmte Wassernutzungen werden keine Gebühren erhoben, etwa für Entnahmen für den landwirtschaftlichen Hofbetrieb, für die Versorgung von Nutztieren, für die Fischerei oder für die Nutzung erneuerbarer Energien.

Mietpreisbremse

In 285 bayerischen Städten und Gemeinden gilt vom neuen Jahr an die sogenannte Mietpreisbremse – bisher waren es 208. Damit gilt der Wohnungsmarkt in rund 14 Prozent der 2056 bayerischen Kommunen als angespannt, wie Justizminister Georg Eisenreich (CSU) kürzlich mitteilte. Dort wird übermäßigen Mieterhöhungen ein Riegel vorgeschoben. So dürfen Mieten bei Neuvermietungen von Bestandswohnungen höchstens zehn Prozent über der jeweiligen ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Im Vergleich zur bisher geltenden Mieterschutzverordnung werden vom 1. Januar an 100 Gemeinden neu als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft, vor allem im Großraum München und im bayerischen Oberland. Indes fallen 23 Gemeinden heraus.

Beteiligung an Wind- und Photovoltaikanlagen

Kommunen werden ab 2026 an neuen Windrädern und Solaranlagen beteiligt, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert werden, mit 0,2 bis 0,3 Cent pro Kilowattstunde. Ursprünglich war geplant, dass auch Anwohner direkt 0,1 Cent pro Kilowattstunde erhalten sollen – dies wurde aber nicht umgesetzt.

Neue Anlaufstelle bei Konflikten mit dem Jugendamt

Ab Januar 2026 können sich Familien und junge Menschen an die unabhängige Landesombudsstelle Bayern wenden, wenn sie Unterstützung brauchen bei Konflikten mit dem Jugendamt oder Trägern der Kinder- und Jugendhilfe. 

Die Beratung ist laut einem Sprecher kostenlos und vertraulich. Die Stelle soll Unterstützung leisten bei Konflikten oder Missverständnissen – zum Beispiel, wenn Eltern Entscheidungen des Jugendamts nicht nachvollziehen können oder wenn Jugendliche Probleme haben in einer Einrichtung, in der sie untergebracht sind. Das Angebot soll mehr Transparenz und Fairness schaffen im System der Kinder- und Jugendhilfe.

Hotline für von Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche geplant

Im Landesjugendamt soll laut Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) 2026 eine zentrale Kinderschutz-Hotline eingerichtet werden. Sie soll eine Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche werden, die von Gewalt jeglicher Form bedroht oder betroffen sind.

Bis zu 10.000 Euro Förderung für inklusive Jobmessen

Ab 2026 gibt es vom Sozialministerium bis zu 10.000 Euro Fördermittel für inklusive Jobmessen, die gezielt Menschen mit Behinderung ansprechen sollen. „Es ist mir wichtig, inklusive Jobmessen einfach, unbürokratisch und zuverlässig zu fördern. Inklusion am Arbeitsmarkt ist eine wichtige Investition in die Zukunft“, begründete Scharf die Entscheidung. Voraussetzungen für eine Förderung: mindestens 20 Aussteller und die Einbeziehung regionaler Akteure wie Integrationsfachdienste.

Kommunalwahl

Und noch etwas wird sich 2026 ändern – denn es wird wieder gewählt in Bayern. Bei den Kommunalwahlen am 8. März werden fast 40.000 Mandate neu vergeben: in Gemeinde- und Stadträten und in Kreistagen. Und auch die meisten Landräte, Oberbürgermeister und ersten Bürgermeister werden neu gewählt.

© dpa-infocom, dpa:251223-930-461039/1

 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Klicken Sie hier für mehr Artikel zum Thema:
Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.