München
Update 28.05.2026 - 21:01 Uhr

Freundin getötet - Haftbefehl gegen Seniorin aufgehoben

Im Streit erschlägt eine hochbetagte Frau ihre Freundin mit einem Kochtopf. Sie wird zu vielen Jahren Haft verurteilt. Kurz vor Rechtskraft wird der Haftbefehl aufgehoben. Was geschieht nun?

Die hochbetagte Frau ist mit ihrer Revision beim BGH gescheitert. (Symbolbild) Bild: Uli Deck/dpa
Die hochbetagte Frau ist mit ihrer Revision beim BGH gescheitert. (Symbolbild)

Eine 91-Jährige aus München, die ihre engste Freundin im Streit mit einem Kochtopf erschlagen hat, ist kurz vor Rechtskraft ihrer mehrjährigen Haftstrafe freigekommen. Der Haftbefehl sei wegen Haftunfähigkeit aufgehoben worden, sagte ein Gerichtssprecher. Das geschah, kurz bevor der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision der Seniorin gegen ihre Verurteilung als unbegründet verwarf - womit das Urteil rechtskräftig wurde. Die „Bild“ hatte darüber berichtet. 

Das Landgericht München I hatte die heute 91-Jährige im Juli vor einem Jahr zu acht Jahren und drei Monaten Haft wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Derzeit nicht im Gefängnis 

Die Entscheidung, wie das nun rechtskräftige Urteil vollstreckt werden soll, obliegt der Staatsanwaltschaft. Die Freiheitsstrafe werde derzeit nicht vollstreckt, teilte ein Sprecher der Anklagebehörde mit. „Ob und zu welchem Zeitpunkt die restliche Freiheitsstrafe gegen die Verurteilte vollstreckt wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht mitgeteilt werden. Ebenso können wir zum derzeitigen Aufenthaltsort der Verurteilten keine Angaben machen.“ Die „Bild“ hatte berichtet, die Frau sei in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. 

Das Landgericht München I war in seinem Urteil im vergangenen Sommer zu dem Schluss gekommen, dass die Seniorin im Jahr zuvor ihre engste, 77 Jahre alte Freundin im Streit um das Aufräumen von Einkäufen unter anderem mit einem Kochtopf geschlagen und tödlich verletzt hatte. Im Verfahren hatten die Verteidiger der Frau den Umgang mit ihrer Mandantin in einer ersten nächtlichen Beschuldigtenvernehmung kritisiert.

© dpa-infocom, dpa:260528-930-142781/2

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