München
01.07.2025 - 12:08 Uhr

Gericht stoppt Fischotterabschuss in Oberfranken

Ein Gericht stoppt den Fischotterabschuss in Oberfranken. Die Allgemeinverfügung der Regierung von Oberfranken ist voraussichtlich rechtswidrig. Die Entscheidung ist unanfechtbar.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat den Fischotterabschuss in Oberfranken vorläufig gestoppt. Bild: Patrick Pleul/dpa
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat den Fischotterabschuss in Oberfranken vorläufig gestoppt.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat den Fischotterabschuss der Regierung von Oberfranken vorläufig gestoppt. Die Verfügung legte Gebiete und Höchstzahlen für Maßnahmen gegen Fischotter in den Landkreisen Bayreuth, Hof und Wunsiedel sowie in der Stadt Hof fest. Die Verfügung ist voraussichtlich rechtswidrig, erklärt das Gericht in einer Mitteilung.

Die Regierung von Oberfranken erließ im Februar eine Allgemeinverfügung, die Maßnahmen gegen Fischotter bis hin zur Tötung in bestimmten Gebieten erlaubte. Das Verwaltungsgericht Bayreuth lehnte einen Eilantrag einer Umweltvereinigung gegen diese Verfügung zunächst ab. Das Gericht argumentierte, die Verfügung regele die Zuständigkeit der unteren Naturschutzbehörden und begrenze lediglich die Möglichkeiten der Maßnahmen.

Der Verwaltungsgerichtshof widersprach dieser Auffassung und gab der Beschwerde der Umweltvereinigung statt. Der Grund: Die Allgemeinverfügung habe eine Regelungswirkung, da sie die Zuständigkeit auf die unteren Naturschutzbehörden übertrage. Die Entscheidung über Maßnahmen innerhalb der festgelegten Gebiete und Höchstzahlen sei dadurch nicht mehr offen. Eine gerichtliche Überprüfung müsse daher bereits gegen die Allgemeinverfügung möglich sein.

Die Verfügung sei zudem rechtswidrig, da die Schäden der Fischotter in den ausgewiesenen Gebieten nicht sicher zugeordnet werden könnten. Außerdem sei der Erhaltungszustand des Fischotters in Oberfranken mit einer geschätzten Populationszahl von 176 Tieren nicht als günstig einzustufen. Die Annahme eines jährlichen Zuwachses der Otterpopulation von 12,7 Prozent sei nicht nachvollziehbar, weshalb keine Ausnahmen vom strengen Artenschutz gemacht werden dürften. Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist unanfechtbar.

Diese Meldung basiert auf einer Pressemitteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und wurde mit Unterstützung durch KI erstellt.
 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Klicken Sie hier für mehr Artikel zum Thema:
Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.