München
27.02.2026 - 11:39 Uhr

Mehr Schulschwänzer - Keine zentrale Statistik in Bayern

Mehr Anzeigen, mehr Bußgelder wegen Schulschwänzens in mehreren Städten: Warum es dennoch keine bayernweiten Daten gibt - und weshalb genaue Gründe oft im Dunkeln bleiben.

Trotz einer hohen und teils steigenden Zahl von Schulschwänzern gibt es dazu in Bayern keine zentral gesammelten Daten. „Die Erfassung unentschuldigter wie entschuldigter Fehlzeiten liegt im Verantwortungsbereich der jeweiligen Schulen“, teilte das Kultusministerium auf Anfrage mit. 

Die Schulen könnten sich an die zuständigen Schulaufsichtsbehörden sowie Kreisverwaltungsbehörden wenden, etwa bei einer Ordnungswidrigkeit oder der Beantragung von Schulzwang. „Dieses Verfahren hat sich in Bayern bewährt. Von einem zentralen Meldeverfahren wird – auch in Anbetracht eines zu erwartenden, nicht unerheblichen Verwaltungsaufwands für die Schulen – abgesehen.“

Mehr Bußgeldverfahren 

Die „Bayerische Staatszeitung“ hatte berichtet, dass allein in der Landeshauptstadt München im vergangenen Jahr 2.844 Bußgeldverfahren eingeleitet wurden, fast 100 mehr als im Vorjahr. Am Ende seien 2.128 Bußgeldbescheide verhängt worden. Dabei seien insgesamt 623.877 Euro fällig geworden. Je nach Verstoß sind Bußgelder zwischen 5 und 1.000 Euro möglich. An Gymnasien oder Wirtschaftsschulen habe es kaum Anzeigen gegeben, dafür aber massenhaft an Berufsschulen (1.179 Anzeigen), Mittelschulen (812), Grundschulen (624) und Förderschulen (136), schreibt die Zeitung. 

Auch im Landkreis München habe die Zahl der Verfahren zugenommen: von 71 Fällen im Jahr 2022 auf 247 Fälle im vergangenen Jahr. Ähnlich in Nürnberg: Im vergangenen Jahr gab es 1.848 Anzeigen, im Jahr 2024 waren es noch 1.529. Zu den Gründen hätten die Kommunen wenig sagen können, es fehle an Datenmaterial, schrieb die „Bayerische Staatszeitung“ weiter.

Keine konkreten Erkenntnisse zu den Gründen 

Das Kultusministerium konnte dazu ebenfalls keine konkreten Angaben machen. Das Ministerium erhebe keine statistischen Daten über konkrete Abwesenheitsgründe von Schülerinnen und Schülern. Auch zu der Frage, ob die Zahl vorsätzlicher Schulpflichtverletzungen in den vergangenen Jahren gestiegen sei, könnten somit keine belastbaren Aussagen gemacht werden.

Aus pädagogischer und psychologischer Sicht bedürfe es einer differenzierten Betrachtung, warum Schülerinnen und Schüler die Schule nicht besuchten, etwa aus Schulangst, Schulphobie oder wegen eines zurückhaltenden Verhaltens der Erziehungsberechtigten, erläuterte das Ministerium. 

Dazu ergriffen die Schulleitungen die nötigen Maßnahmen, unter Umständen die Einbeziehung von Schulpsychologen, Beratungslehrkräften oder Jugendhilfeträgern. Greife dies nicht, melde die Schule das der Kreisverwaltungsbehörde - die dies mit einem Bußgeld ahnden könne. Als letztes Mittel komme – in der Praxis sehr selten – der Schulzwang in Betracht. 

Für die Schulen vor Ort stünden mehr als 1.800 Beratungslehrkräfte und mehr als 1.100 Schulpsychologinnen und Schulpsychologen zur Verfügung. Zudem könnten die neun Staatlichen Schulberatungsstellen in Bayern kontaktiert werden.

© dpa-infocom, dpa:260227-930-744033/1

 
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