Die Sozialgerichte in Bayern klagen über eine Flut an Verfahren zu Streitigkeiten zwischen Krankenkassen und Kliniken. Zusätzlich zu den üblichen Klagen gingen kurz vor dem Jahreswechsel 10.000 solcher Verfahren ein, wie das Landessozialgericht in München mitteilte.
„Allein diese Neuzugänge der letzten Tage des Jahres 2025 sind mehr als doppelt so hoch wie der gesamte übliche Eingang im Krankenversicherungsrecht der vergangenen Jahre“, heißt es in der Mitteilung, in der von einer „Prozessflut“ die Rede ist. Im Schnitt seien pro Jahr in ganz Bayern 5.000 Klagen dieser Art eingegangen.
Kliniken fürchten Verjährung von Ansprüchen
Grund für die große Zahl ist den Angaben zufolge ein Urteil des Bundessozialgerichtes aus dem April vergangenen Jahres (AZ B 1 KR 25/23). Darin wird eine Bestimmung für nichtig erklärt, wonach Krankenhäuser, die nicht an einem gestuften System von Notfallstrukturen teilnehmen, ihre Behandlungsfälle nur mit einem Abschlag von jeweils 60 Euro abrechnen durften.
Die Krankenhäuser sehen in der Entscheidung des Bundessozialgerichts das Aus für diese Abschlags-Regelung, weil dafür keine Rechtsgrundlage mehr bestehe. Damit die Geltendmachung der Abschläge aus dem Jahr 2023 nicht verjährt, wurden die entsprechenden Klagen noch zum Jahresende eingereicht – und die machen den Gerichten nun viel Arbeit.
„Angesichts der hohen Eingänge sind derzeit besonders die Registraturen und Geschäftsstellen der Sozialgerichte extrem gefordert“, teile das Landessozialgericht mit.
© dpa-infocom, dpa:260112-930-533606/1













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