München
08.08.2026 - 04:01 Uhr

Taser testen auf Streife: Waffe bisher 19-mal eingesetzt

Bayerns Spezialeinheiten nutzen Taser schon länger. Nun testen auch Streifenpolizisten die Elektroschockgeräte. So läuft das Pilotprojekt bisher.

Taser statt Pistole? Die bayerische Polizei testet den Einsatz auf Streife. Bild: Pia Bayer/dpa
Taser statt Pistole? Die bayerische Polizei testet den Einsatz auf Streife.

Seit Beginn eines Pilotprojekts zum Einsatz von Tasern im bayerischen Streifendienst Anfang Juni hat die Polizei die Elektroschockgeräte bereits 19-mal eingesetzt. In 16 Fällen genügte nach Angaben des Innenministeriums allein die Androhung, um die Lage zu entschärfen. Die beteiligten Polizisten sähen die Ausrüstung mit den Tasern bislang positiv.Insgesamt läuft die Erprobung der Distanz-Elektroimpulsgeräte (DEIG) sechs Monate lang und soll anschließend ausgewertet werden, wie das Innenministerium in München mitteilte. „Die bayerische Polizei sieht sich einer wachsenden Zahl von Einsatzlagen mit Gewaltandrohungen und tätlichen Angriffen konfrontiert“, hieß es. Der Einsatz der Geräte, mit denen aus der Distanz Elektroschocks abgegeben werden können, solle Beamten schützen und sei zudem „ein möglichst schonendes und wirksames Einsatzmittel“. 

Der Taser-Einsatz bei der Polizei ist nicht neu. In Bayern wird die Waffe bereits seit 2006 von Spezialeinheiten genutzt und seit 2021 bei geschlossenen Einheiten wie dem bayerischen Unterstützungskommando. Seit Anfang Juni wird der Einsatz von den Polizeiinspektionen Schweinfurt, Regensburg Süd und Augsburg Mitte erstmals im Streifendienst getestet. 

Taser-Einsatz nur bei größeren Teams 

Eine Arbeitsgruppe begleitet die Dienststellen des Taser-Projekts, eine umfassende Bewertung könne jedoch erst nach Abschluss des Versuchs vorgenommen werden, so das Innenministerium. Bisherige Rückmeldungen seien jedoch positiv. „Die Einsatzkräfte bewerten das DEIG als ein wertvolles, weiteres Einsatzmittel“, sagte ein Sprecher des Ministeriums.

Jürgen Köhnlein, Landesvorsitzender der Polizeigewerkschaft DPolG begrüßte das Projekt, sagte aber, es „bleiben offene Fragen, wie die Beibehaltung des Vier-Kräfte-Konzepts“. 

Der Einsatz des Tasers erfolgt in Vierer-Teams und ist daher für kleinere Dienststellen, wo die Beamten in der Regel zu zweit auf Streife sind, zurzeit noch keine Option.

An dem Konzept der Vierer-Teams möchte das Ministerium laut dem Sprecher festhalten. „Damit wird sichergestellt, dass nach einem möglichen DEIG-Einsatz ein unmittelbarer Zugriff sowie erforderlichenfalls unverzüglich weitere polizeiliche Maßnahmen erfolgen können. Dieses Vorgehen dient sowohl der Sicherheit der Einsatzkräfte als auch dem Schutz der von der polizeilichen Maßnahme betroffenen Person“, hieß es. 

Gefährliches oder schonendes Einsatzmittel?

Der Einsatz der Elektroschockgeräte, aber auch der Verzicht auf sie sorgt immer wieder für Diskussionen. Beispielsweise kam nach tödlichen Schüssen von Polizisten auf eine mutmaßliche Messerstecherin in München im vergangenen Jahr die Frage auf, ob ein Taser den Tod der Frau hätte verhindern können. 

Kritiker stellen die Wirksamkeit der Geräte infrage und warnen zudem: Die Hemmschwelle, den Taser zu nutzen, sei niedriger als bei einer Schusswaffe. Das beobachteten etwa Wissenschaftler der Polizei-Hochschule in Nordrhein-Westfalen.

Das Innenministerium berichtete, dass bereits die Androhung des Tasers häufig zu einer Deeskalation der Lage führe. So auch bei der laufenden Testphase für den Streifendienst. In 16 von 19 Fällen habe die Androhung des Tasereinsatzes genügt, um die Einsatzlage zu beenden. Zu der Frage nach Verletzungen durch das Gerät, teilte das Ministerium mit: „Beim Einsatz im Distanzmodus sind oberflächliche Hautverletzungen durch die Pfeilsonden möglich und regelmäßig zu erwarten. Darüber hinaus wurden bislang keine Verletzungen festgestellt.“

Ob die Elektroschockgeräte tatsächlich dazu führen, dass der Einsatz von Schusswaffen vermieden wird, solle Teil der Auswertung nach der Testphase sein, hieß es. Diese Auswertung bilde auch die Grundlage für Empfehlungen zur weiteren Umsetzung und Ausgestaltung und damit auch zur Frage einer möglichen Ausweitung in Bayern.

© dpa-infocom, dpa:260808-930-500463/1

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