München
Update 14.01.2026 - 16:35 Uhr

Umwelthilfe will gegen Tempo 50 am Mittleren Ring kämpfen

Der Streit um die Luftbelastung am Mittleren Ring geht weiter. Nachdem dort wieder Tempo 50 gilt, kündigen Umweltschützer juristische Schritte an. Sie haben schon früher vor Gericht gewonnen.

Die Umwelthilfe will juristisch gegen Tempo 50 am Mittleren Ring kämpfen. Bild: Peter Kneffel/dpa
Die Umwelthilfe will juristisch gegen Tempo 50 am Mittleren Ring kämpfen.

Nach der Aufhebung von Tempo 30 auf einem Abschnitt des Mittleren Rings in München hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) rechtliche Schritte angekündigt. Die Anordnung von Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) stelle „einen eklatanten Verstoß gegen den Luftreinhalteplan dar, den die Stadt 2024 wegen zu hoher Belastung mit dem Dieselabgasgift Stickstoffdioxid nach einer erfolgreichen Klage der DUH nachschärfen musste“, teilte der Verein mit.

Damit geht der langjährige Streit um die Luftqualität in der Landeshauptstadt in die nächste Runde. Die Umwelthilfe hatte 2024 vor Gericht final erkämpft, dass die Stadt unter anderem an der besonders belasteten Landshuter Allee schnelle Maßnahmen ergreifen muss, um sicher unter den Grenzwert für das giftige Stickstoffdioxid zu kommen. Der Schadstoff kann Atemwegsbeschwerden sowie eine Vielzahl von Erkrankungen der Lunge und des Herz-Kreislauf-Systems verursachen.

Um die bestehende Umweltzone nicht auf Fahrzeuge mit der Abgasnorm 5 ausweiten zu müssen, entschied sich die Stadt, ab Juni 2024 auf einem rund 2,5 Kilometer langen Abschnitt des vielbefahrenen Mittleren Rings Tempo 30 einzuführen. Nachdem die Luftbelastung dort nun zwei Jahre in Folge unter dem Grenzwert gelegen hatte und ein Gutachten zudem wegen modernerer Fahrzeuge auch bei Tempo 50 die Einhaltung der Grenzwerte prognostiziert, ordnete Reiter kürzlich an, die Beschränkung wieder zu kippen. Seit diesem Dienstag gilt daher wieder Tempo 50. Details zu den geplanten rechtlichen Schritten will die DUH am kommenden Montag vorstellen.

© dpa-infocom, dpa:260114-930-543325/2

 
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