München
23.10.2026 - 10:05 Uhr

Zwei Verletzte nach Angriff in Regionalzug

In einem Regionalzug zwischen zwei Münchner Bahnhöfen eskaliert eine Auseinandersetzung. Ein 32-Jähriger erleidet mehrere Knochenbrüche im Gesicht.

Bei einer Auseinandersetzung in einem Regionalzug zwischen dem Münchner Hauptbahnhof und dem Ostbahnhof sind zwei Männer verletzt worden. (Symbolbild) Bild: Katharina Kausche/dpa
Bei einer Auseinandersetzung in einem Regionalzug zwischen dem Münchner Hauptbahnhof und dem Ostbahnhof sind zwei Männer verletzt worden. (Symbolbild)

Bei einer gewalttätigen Auseinandersetzung in einem Regionalzug in München sind zwei Männer verletzt worden, einer davon schwer. Ein 32-Jähriger erlitt mehrere Knochenbrüche im Gesicht, wie die Bundespolizei mitteilte. 

Nach bisherigen Erkenntnissen ereignete sich der Angriff im Regionalexpress RE 5 auf der Fahrt vom Münchner Hauptbahnhof nach Salzburg. Zwischen Haupt- und Ostbahnhof soll ein 20-Jähriger unvermittelt auf einen 18-Jährigen eingeschlagen haben. Warum es zu dem Angriff kam, ist bislang unklar.

Als ein 32-Jähriger versuchte, den Streit zu schlichten, soll der mutmaßliche Angreifer auch ihm ins Gesicht geschlagen haben. Auch der 36-jährige Begleiter des Angreifers soll den jungen Mann attackiert haben.

Der 18-Jährige erlitt eine Platzwunde unterhalb der linken Augenbraue sowie eine Verletzung an der Oberlippe. Der 32-Jährige hatte ein stark geschwollenes linkes Auge und klagte über eine Verschlechterung seines Sehvermögens. Beide wurden in ein Krankenhaus gebracht. Dort stellten Ärzte bei dem 32-Jährigen mehrere Gesichtsfrakturen fest.

Zeugen alarmierten die Polizei. Beim Halt am Münchner Ostbahnhof trafen die Einsatzkräfte alle vier Beteiligten an. Ein Atemalkoholtest ergab bei dem 20-Jährigen einen Wert von null Promille, bei seinem 36-jährigen Begleiter 1,6 Promille.

Die Bundespolizei ermittelt wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung. Gesucht werden insbesondere Reisende, die den Angriff beobachtet oder versucht haben, die Auseinandersetzung zu schlichten.

© dpa-infocom, dpa:261023-930-881524/1

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