Deutschland und die Welt
01.04.2020 - 15:19 Uhr

Mund- und Nasen-Maske statt Mundschutz

Wer jetzt Stoffmasken selbst herstellt muss aufpassen. Es kommt auf die richtige Bezeichnung an. Sonst droht Post von Abmahnanwälten.

Achtung: Eine Mund- und Nasen-Maske ist kein Mundschutz. Bild: Karl-Josef Hildenbrand
Achtung: Eine Mund- und Nasen-Maske ist kein Mundschutz.

Im Internet gibt es bereits Anleitungen, wie man eine Maske aus Stoff näht. In vielen Gruppen oder Haushalten laufen schon die Nähmaschinen. Die Masken reduzieren zumindest das Risiko, andere Menschen anzustecken. Dem Träger bieten sie kaum oder keinen Schutz vor einer Infektion.

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Deutschland und die Welt03.04.2020

Wenn man diese Masken anbietet, kann es passieren, dass eine Abmahnung im Briefkasten landet. Nicht wegen der Maske an sich - wegen einer falschen Bezeichnung. Ein Problem ist, dass viele Menschen eine handgenähte Maske als "Schutzmaske" oder "Atemschutzmaske" bezeichnen. Dieser Begriff ist klar definiert, solche Masken müssen klar festgelegte Kriterien erfüllen.

In einem Facebook-Beitrag schreibt die Kanzlei Jun "Designt, näht oder klebt! Ob aus Kaffeefiltern, Stoff oder Zellulose. Ihr habt keine Rechtsprobleme, solange ihr es nicht als AtemSCHUTZmaske vertreibt. Mundbedeckung, Gesichtsmaske, Mund-Shirt, Nasenstoff - all das geht in Ordnung."

Die IT-Recht Kanzlei München rät: "Wenn diese Produkte trotzdem als Mund- und/oder Atemschutzmasken angeboten werden, begründe dies Verstöße gegen die produktspezifischen Kennzeichnungspflichten nach dem Medizinproduktegesetz (MPG) und gegen das Irreführungsverbot nach Paragraf 4 Absatz 2 des MPG, schreibt Rechtsanwalt Phil Salewski. Die Folge könnten nicht nur wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, sondern auch Straf- und Bußgeldverfahren sein.

Die IT-Recht Kanzlei München weiter: "Abmahnungen in dem Zusammenhang sind uns aktuell keine bekannt." Einen Rat haben sie auch parat: "Das Problem kann dadurch übrigens ganz einfach gelöst werden, dass in Angebot und Werbung eine unverfängliche Produktbezeichnung gewählt wird, wie „Mundbedeckung“, „Mund- und Nasen-Maske“ oder "Behelfsmaske' und wohl auch "Behelfsmundschutz", da der Zusatz "Behelf" die medizinische "Widmung" relativiert."

Infos der IT-Recht Kanzlei München

 
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