Update 20.08.2026 - 14:57 Uhr

Die neue U-Untersuchung für 9- bis 10-Jährige im Überblick

Kinder werden bei der U-Untersuchung regelmäßig untersucht. Künftig gibt es das Angebot als Kassenleistung auch für 9- bis 10-Jährige. Was Eltern und Kinder jetzt wissen müssen.

Neun- bis Zehnjährige sollen künftig eine neue Vorsorgeuntersuchung, bekannt als U-Untersuchung, beim Kinderarzt als Kassenleistung bekommen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), der festlegt, welche medizinischen Leistungen gesetzlich Krankenversicherte in Anspruch nehmen können, hat die sogenannte U10 beschlossen. Ein Überblick.

Was wird untersucht?

Untersucht werden sollen insbesondere ein mögliches Übergewicht, die körperliche Aktivität, die Bildschirmzeit und psychische Auffälligkeiten. „Speziell für Kinder im Alter zwischen 9 und 10 Jahren weisen Studienergebnisse auf besondere Risiken hin“, teilte G-BA-Mitglied Bernhard van Treeck mit. Zu viel Handyzeit etwa könne zu Sprachentwicklungs- und Konzentrationsstörungen führen. Bewegungsmangel könne Übergewicht begünstigen. 

Vorgesehen sei eine ausführliche Anamnese, bei der etwa die Eltern zu bestimmten Krankheitsrisiken und Belastungen innerhalb der Familie befragt würden. Neu in der U10 sei außerdem ein Fragebogen zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität, die das psychische Wohlbefinden des Kindes umfasst. Der Fragebogen wird vorab von den Eltern ausgefüllt. 

Die U10 ermögliche, zu untersuchen, ob sich das Kind altersgerecht entwickele oder es Hinweise auf Erkrankungen beziehungsweise besondere Risiken gebe. Auch eine Impfberatung steht laut G-BA auf dem Plan, vor allem um die Quoten der HPV-Impfung (Humane Papillomviren) zu erhöhen. Die Viren können Krebs auslösen. 

Der G-BA hat zusätzlich beschlossen, die Befunde der Jugenduntersuchung J1 im Kinderuntersuchungsheft (Gelbes Heft) festzuhalten.

Ab wann gibt es die U10 für alle?

Bis Kinderarztpraxen die U10 als Kassenleistung anbieten, wird es noch einige Monate dauern. Zunächst müssen die Beschlüsse dem Bundesgesundheitsministerium vorgelegt werden. Gibt es keine Einwände, werden sie im Bundesanzeiger veröffentlicht und treten in Kraft. Danach wird innerhalb von 6 Monaten festgelegt, wie viel Geld Ärztinnen und Ärzte für die Untersuchung bekommen. Erst dann kann die U10 als Kassenleistung angeboten werden.

Welche Untersuchungen wurden bislang von den Kassen gezahlt?

Bislang gab es nach Angaben des Bundesinstituts für öffentliche Gesundheit (BIÖG) für Kinder in Deutschland folgende Untersuchungen als Kassenleistung: U1 bis U3 finden in den ersten Tagen und Wochen nach der Geburt statt, U4 bis U6 bis zu Vollendung des ersten Lebensjahres, U7 bis U9 bis kurz nach dem 5. Geburtstag. Außerdem wird die Jugenduntersuchung J1 von den Krankenkassen gezahlt, die im Alter von 12 bis 14 Jahren erfolgt. 

Gab es nicht bereits eine U10 und eine U11?

Ja, als zusätzliche Vorsorgeuntersuchung gibt es schon länger eine U10 und auch eine U11. Allerdings wurden die zwei Untersuchungen bislang nicht von allen Krankenkassen bezahlt, wie der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen aufklärt. Die U10 galt demnach bislang für Sieben- bis Achtjährige, die U11 für 9- bis 10-Jährige. Zudem gibt es eine J2 für Jugendliche im Alter von 16 bis 17 Jahren, die allerdings auch nur von einigen Krankenkassen gezahlt wird. 

Wie wird die Aufnahme der U10 in die Regelversorgung begründet?

Laut G-BA gab es zwischen der letzten Vorsorgeuntersuchung im Kindesalter, der U9, und der ersten im Jugendalter, der J1, bisher eine zu große Lücke. Die U9 findet um den 5. Geburtstag herum statt, bei der J1 sind die Kinder schon 12 bis 14 Jahre alt.

Hinzu kommt, dass die Teilnahme an der J1 und der J2 deutlich geringer ist, als bei den Untersuchungen im Kindesalter, wie Experten betonen. „Während die U1 bis U9 wahrscheinlich aufgrund der kürzeren Zeitabstände fast vollständig wahrgenommen werden, erreicht die J1 aktuell nicht einmal die Hälfte der Jugendlichen“, teilte die Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, Ursula Felderhoff-Müser, mit. „Wir verlieren also ausgerechnet in dieser prägenden Phase den regelmäßigen kinder- und jugendärztlichen Kontakt.“

Wie schätzen Expertinnen den Nutzen ein?

Das Alter von 9 und 10 Jahren sei ein günstiger Zeitpunkt, weil der Wachstumsschub in der Pubertät noch nicht begonnen habe, meinte Felderhoff-Müser. Die Gewichtsentwicklung und auffällige Verhaltensmuster ließen sich gegebenenfalls noch beeinflussen. „In Bezug auf die psychische Gesundheit kann ein zusätzlicher ärztlicher Kontakt helfen, beginnende Auffälligkeiten wie Angst, Essstörungssymptome, ADHS-Verdacht und soziale Rückzugstendenzen früher zu erfassen.“ 

Eva Möhler, Direktorin der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie am Universitätsklinikum des Saarlandes, sieht großes Potenzial, betonte aber, man dürfe eine einzelne Untersuchung nicht überschätzen. Bei Adipositas etwa sei es wichtig zu schauen, wie dem Kind im Anschluss weiter geholfen werden könne, etwa in Form einer Beratung.

Wichtig sei auch, die Kinder nicht vorschnell zu verurteilen. „Also nicht 'Du spielst zu viel am Handy' oder 'Du bist zu dick', sondern eher mit offenen Fragen die Perspektive des Kindes einholen: 'Wie geht es dir?' oder 'Was könnte dir helfen?'“, so Möhler.

Ärztinnen und Ärzte hoffen, mit der Aufnahme der U10 in die Regelvorsorge künftig mehr Kinder aus sozial benachteiligten Familien zu erreichen. Damit das klappt, brauche es unbedingt ein aktives Einladungs- und Erinnerungssystem sowie mehrsprachige und leicht verständliche Informationen, forderte Möhler.

© dpa-infocom, dpa:260820-930-557041/2

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