Neumarkt i. d. Opf.
27.03.2024 - 09:43 Uhr

Neumarkter Jura Strom insolvent: Frist für Forderungen noch bis 3. April

Kunden des insolventen Energieanbieters Jura Strom haben noch bis 3. April Zeit, Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden. Das teilt die Verbraucherzentrale Bayern mit.

Kunden des insolventen Energieanbieters Jura Strom haben bis 3. April Zeit, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden. Symbolbild: Jens Büttner/dpa
Kunden des insolventen Energieanbieters Jura Strom haben bis 3. April Zeit, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Frist für Forderungen von Jura-Strom-Kunden endet am 3. April – bis dahin können solche Forderungen schriftlich bei Rechtsanwalt Dr. Tobias Wittmann, Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg abgegeben werden. Darauf weist die Verbraucherzentrale in einer Mitteilung hin. „Die Verbraucherzentrale Bayern hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Beschwerden von Kunden erhalten, die keine Schlussrechnungen bekommen haben und auf die Auszahlung ihrer Guthaben warten“, sagt Marion Gaksch, Energierechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern laut der Mitteilung. „Betroffene müssen jetzt aktiv werden, um ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren zu sichern.“

Bereits Ende 2022 hatte der Energieversorger Jura Power GmbH & Co. KG die Stromlieferungen unter der Marke Jura Strom an seine Kunden eingestellt, im November vergangenen Jahres reichte das Unternehmen den Insolvenzantrag beim Amtsgericht Nürnberg ein.

 
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