Nürnberg
24.06.2026 - 14:30 Uhr

IAB: Arbeitszeitreform am Bedarf der Unternehmen ausrichten

Wenn nur tarifgebundene Unternehmen die Arbeitszeit flexibilisieren können, laufen viele Betriebe ins Leere. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung macht deshalb einen Vorschlag.

Eine längere Wochenarbeitszeit ist nach Erkenntnissen des IAB-Forschers Enzo Weber nur sinnvoll, wenn nicht tarifgebundene Unternehmen einbezogen werden. Bild: Daniel Karmann/dpa
Eine längere Wochenarbeitszeit ist nach Erkenntnissen des IAB-Forschers Enzo Weber nur sinnvoll, wenn nicht tarifgebundene Unternehmen einbezogen werden.

Nach einer Erhebung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung würde die Flexibilisierung der Arbeitszeit nur wenigen Unternehmen in Deutschland nützen, wenn die bisherigen Pläne der Bundesregierung umgesetzt werden. Nur ein Drittel der Unternehmen habe Bedarf an einer Flexibilisierung der täglichen Arbeitszeit über die 10-Stunden-Grenze hinaus, teilte das IAB mit. Unter Berücksichtigung der Tarifbindung blieben demnach sogar nur neun Prozent der Betriebe, die sowohl tarifgebunden sind als auch Bedarf an einer Flexibilisierung anmelden.

Die Berliner Regierungskoalition will im Zuge ihrer Reformpolitik die Arbeitszeit flexibilisieren und ein Tagespensum in Einzelfällen auch von mehr als zehn Stunden erlauben. Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) will die Regelung aber nur für tarifgebundene Unternehmen ermöglichen. 

IAB-Forscher Enzo Weber betonte, dies zeige, dass eine Reduzierung der Flexibilisierung auf ausschließlich tarifgebundene Unternehmen - wie etwa von der SPD vorgeschlagen - nicht den gewünschten Erfolg verspreche. Das IAB hatte im Zuge seiner Stellenerhebung für das erste Quartal 9.300 Betriebe befragt. 

Er schlägt deshalb eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern vor, die Rechte und Pflichten definiere und beispielsweise auch ein Gesundheitsmonitoring beinhalte. Den Tarifvertragsparteien solle ein Vorrecht eingeräumt werden. Die Vereinbarung soll dann aber auch für die nicht tarifgebundenen Unternehmen bindend sein. So könnten auch Unternehmen ohne Tarifbindung von der Regelung profitieren - allerdings nur unter Einhaltung verbindlicher Regeln.

© dpa-infocom, dpa:260624-930-275529/1

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