Nürnberg
28.01.2026 - 16:44 Uhr

Mord im Alter von 15 Jahren: Neuneinhalb Jahre Jugendstrafe

Ein 15-Jähriger stach auf den Bruder seiner Freundin und dessen Lebensgefährtin ein. Das Gericht blieb bei seinem Urteil nur knapp unter der gesetzlich vorgegebenen Höchststrafe.

Wegen eines Mordes im Alter von 15 Jahren ist ein junger Mann in Nürnberg zu neuneinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. (Symbolbild) Bild: Daniel Karmann/dpa
Wegen eines Mordes im Alter von 15 Jahren ist ein junger Mann in Nürnberg zu neuneinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. (Symbolbild)

Ein Jugendlicher ist am Landgericht Nürnberg-Fürth wegen Mordes und versuchten Mordes zu neuneinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Das teilte das Gericht in Nürnberg mit. Die Jugendkammer sah es demnach als erwiesen an, dass der Jugendliche im Alter von damals 15 Jahren im April vergangenen Jahres einen 19-Jährigen umgebracht und dessen Lebensgefährtin bei dem Messerangriff schwer verletzte. 

Das Gericht blieb bei der Strafzumessung nur knapp unter der gesetzlich vorgegebenen Höchststrafe von zehn Jahren. Der Jugendliche hatte die Tat vor Gericht gestanden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, innerhalb einer Woche können Rechtsmittel dagegen eingelegt werden.

27 Messerstiche

Der 15-Jährige habe zunächst den schlafenden Bruder seiner Freundin im Schlaf überrascht und mit 27 Messerstichen getötet. Auf die durch die Schreie des Mannes aufgewachte Freundin des Opfers habe der 15-Jährige ebenfalls eingestochen und sie erheblich verletzt. Die damals 14-Jährige lag nach dem Angriff im Koma und wurde wochenlang intensivmedizinisch betreut, wie das Gericht mitteilte. Sie leide bis heute an den damals erlittenen Verletzungen.

Die zur Tatzeit 13 Jahre alte Freundin des Angreifers leistete nach Überzeugung des Gerichtes Beihilfe zu der Tat. Sie hatte die Tür zugehalten, als die Verletzte Hilfe holen wollte. Allerdings war das Mädchen zum Zeitpunkt der Tat noch nicht strafmündig.

Angst um Beziehung als Motiv

Hintergrund der Tat sei die Vorstellung des Jugendlichen und seiner Freundin gewesen, im Falle des Todes der Familienangehörigen ihre eigene Liebesbeziehung ungestört leben zu können. Sie hätten Bedenken gehabt, dass die Familienmitglieder die Beziehung der beiden Jugendlichen zueinander nicht gutheißen würden.

© dpa-infocom, dpa:260128-930-610032/1

 
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