Nürnberg
05.03.2026 - 12:45 Uhr

Schwangere stürzt aus Angst vor Chihuahua - Halter haftet

Warum ein Hundehalter für den Sturz einer schwangeren Frau im Park zahlen muss.

Auch wenn so kleine Hunde laut dem Urteil in der Regel keine schwereren Verletzungen verursachen können, muss der Halter für den Sturz der Frau haften. (Symbolbild) Bild: Frank Rumpenhorst/dpa/dpa-tmn
Auch wenn so kleine Hunde laut dem Urteil in der Regel keine schwereren Verletzungen verursachen können, muss der Halter für den Sturz der Frau haften. (Symbolbild)

Eine Schwangere ist aus Angst vor einem unangeleinten Chihuahua gestürzt - und der Besitzer muss nach einem Urteil des Oberlandesgerichts in Nürnberg nun Schmerzensgeld zahlen. Das Hündchen war demnach im Ansbacher Hofgarten auf die Frau zugerannt, diese war zurückgewichen und dabei gestürzt. Die Frau verklagte den Besitzer und bekam nun in zweiter Instanz Recht. 

Auch wenn so kleine Hunde laut dem Urteil in der Regel keine schwereren Verletzungen verursachen können, muss der Halter für den Sturz der Frau haften. Denn dieser habe entgegen der in dem Park geltenden Anleinpflicht seinen Chihuahua frei laufenlassen, hieß es zur Begründung. 

Der Klägerin stehe damit ein Schmerzensgeld von 1.500 Euro zu. Diese hatte sich dem Gericht zufolge bei dem Sturz einen Armbruch und Prellungen zugezogen.

© dpa-infocom, dpa:260305-930-772568/1

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