Müssen sich tschechische Pendler für die Schnelltests an der Grenze anmelden?
Ja, über eine Vorab-Registrierung im neuen System für Schnelltests. "Vor dem ersten Schnelltest ist das zwingend notwendig", erklärt Petra Riedmeier vom Landratsamt Cham. Die zu Testenden müssen sich demnach unter https://21dx.medicus.ai vorab registrieren. Die Registrierung müsse vollständig sein – dazu gehöre auch die Angabe der deutschen Arbeitgeber-Adresse. Sie ist im Feld „Abweichender Standort in den nächsten beiden Wochen“ zu finden. Diese Angabe ist insbesondere für die Information des Arbeitgebers und die Kontaktnachverfolgung wichtig.
Was muss man vor einem solchen Test noch beachten?
Bei der Registrierung wird für die zu Testenden ein persönlicher QR-Code erstellt, erläutert das Landratsamt Cham. Dieser Code sowie die Ausweispapiere und die Arbeitgeberbestätigung sind zwingend zu jeder Testung mitzubringen. Eine Registrierung ist dagegen nur beim ersten Mal notwendig. "Wichtig ist, 15 Minuten vor dem Test nicht Essen, Trinken, Rauchen oder Zähneputzen", erklärt Landratsamt-Sprecherin Riedmeier.
Und was ist nach dem Test zu tun?
"Nach der Testabnahme brauchen beziehungsweise sollen die Getesteten nicht warten, sondern weiterfahren", heißt es aus Cham. Sobald das Testergebnis – dauert etwa 15 bis 30 Minuten – vorliegt, erhielten die Getesteten eine E-Mail. Das Testergebnis könne man dann im Online-Portal abrufen. Wichtig: Bei positivem Ergebnis sollte noch ein PCR-Test gemacht werden, und der Getestete muss in Quarantäne. Dann ist auch "keine Arbeitsaufnahme möglich". Die Betreffenden müssen sich zudem sofort bei dem für sie zuständigen Gesundheitsamt in Deutschland und Tschechien melden.
Müssen sich auch ehemals positiv getestete Pendler testen lassen?
Ja. "Entgegen unserer bisherigen Regelung müssen sich ab sofort auch ehemals positiv Getestete regelmäßig testen lassen", erklärt das Landratsamt Cham. "Sie sind nicht mehr von der Testpflicht ausgenommen." Warum? Zum einen gebe es – noch – keine gesicherten Daten, wie lange von einer ausreichenden Immunität ausgegangen werden könne. Zum anderen bestehe die Gefahr von Virusmutationen.
Wie kann man die Grenze mit negativen Testnachweis passieren?
Pendler mit entsprechendem negativem Testnachweis können die Grenze laut Landratsamt Cham ohne Test passieren und brauchen sich nicht in die Warteschlange für die Teststation einreihen. "Eventuell können sie an diesen Tagen auch auf einen anderen Grenzübergang, etwa Eschlkam, ausweichen."
Was muss ein negativer Testnachweis beinhalten?
Ein negativer Testnachweis muss in deutscher, englischer oder französischer Sprache und darf nicht älter als 48 Stunden sein. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Abstrichnahme, erklärt das Landratsamt Cham.
Wann haben die Teststationen an der Grenze offen?
Die Teststationen in Furth im Wald und Waldmünchen etwa haben von Montag bis Freitag von 5 bis 8 Uhr und 13 bis 18 Uhr offen. Die Zeiten am Nachmittag sind ab diesem Mittwoch erweitert, bis Dienstag hatten die Stationen nachmittags nur bis 16 Uhr offen. Am Sonntag ist von 16 bis 19 Uhr geöffnet.
Können sich die Pendler auch in Tschechien testen lassen?
Ja, das ist grundsätzlich auch in Tschechien möglich, wie das Landratsamt Cham mitteilt. Der Testnachweis müsse aber in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfasst sein, der Test müsse die Anforderungen des RKI erfüllen. Ein Test in Tschechien habe jedoch einen Haken – sobald er positiv ausfällt. Denn der Arbeitnehmer bekomme in diesem Fall keine Bescheinigung von einem bayerischen Gesundheitsamt, und damit bekomme auch der Arbeitgeber keine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz. Es werden Tests an der Grenze empfohlen.
Gilt die 15-Kilometer-Regel auch für (private) Geschäfte?
Die Entfernungsregelung gilt nur für touristische Tagesausflüge, erklärt Dmitri Schreiber von der Polizei Oberpfalz. Die übrigen, berechtigten Aufenthalte außerhalb einer Wohnung seien von der 15-Kilometer-Beschränkung nicht betroffen. Einkaufen, der Besuch von Verwandten und Lebenspartnern oder der Arbeitsweg sind etwa von der Regel nicht betroffen. Aber: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die 15-Kilometer-Regel am Montag vorläufig eh außer Vollzug gesetzt.
Darf man auch FFP2-Masken mit Ventil tragen?
Nein. „FFP2-Masken mit Ventil sollen nicht getragen werden“, schreibt das bayerische Gesundheitsministerium. Diese bieten keinen hinreichenden Fremdschutz, da Aerosole des Trägers nach außen dringen.
Ein Kunde trägt im Geschäft keine Maske, weil er angeblich davon befreit ist. Sein Attest will er aber nicht vorzeigen. Was soll man tun?
"Der Inhaber des Hausrechts ist berechtigt, den Zutritt zu seinem Geschäft zu regeln", erläutert Polizei-Sprecher Schreiber. Dazu gehöre auch die Einhaltung der Maskenpflicht sowie deren Überwachung. "Sollte sich eine Person nicht daran halten, besteht die Möglichkeit, den Zutritt zu verweigern oder die Person zum Verlassen der Räumlichkeiten aufzufordern." Weigere sich der Kunde, könne die Polizei zur Hilfe hinzugezogen werden.
Gilt die bayerische Pflicht zum Tragen der FFP2-Maske auch für Mitarbeiter im Einzelhandel?
Nein. Für die Beschäftigten im Einzelhandel bleibt es bei der bisherigen Regelung, schreibt das bayerische Innenministerium. Für sie reicht während der Arbeit also eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung.
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